Geburtenregister beantragen
Allgemeine Informationen
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Gebühren (Kosten)
- beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 10,00 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 5,00 Euro
- Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei
Online-Dienste
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