6. Änderung der 15. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt die 6. Änderung der 15. Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die Regelungen gelten vom 18. Februar bis 5. März 2022.
Wesentliche Änderungen sind:
Einzelhandel: Die 2G-Regel entfällt. Es muss beim Einkaufen kein Nachweis mehr vorgezeigt werden. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt jedoch bestehen, wobei eine FFP2-Maske empfohlen wird.
Kultur: Auch in Museen, Gedenkstätten und anderen Kultureinrichtungen entfällt die 2G-Regel. Hier gilt das 3G-Modell.
Kontaktempfehlung: Vollständig Geimpfte und Genesene dürfen sich wieder mit mehr als zehn Personen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften und Nicht-Genesenen sind maximal zehn Personen oder zwei Haushalte, die diese Grenze überschreiten, erlaubt.
(Angaben ohne Gewähr)