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Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Bei der Bund-Länder-Konferenz zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden am 18. November 2021 folgende Beschlüsse gefasst:

Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Bereichen mit Kontakt zu gesundheitsgefährdeten Personen

3G-Regel am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Fern- und Nahverkehr; Arbeitgeber bieten zweimal wöchentlich kostenlose Selbsttests an

Einführung von 2G-Regel, wenn Schwellenwerte bei der Hospitalisierungsrate erreicht werden

  • Schwellenwert 3: für Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, Sport, Gastronomie, Hotel, körpernahe Dienstleistungen und Veranstaltungen in Innenräumen (Disko,…) gilt 2G
  • Schwellenwert 6: für das oben Genannte gilt 2G+ (auch Geimpfte und Genesene können die Angebote nur mit einem negativen Corona-Test nutzen)
  • Schwellenwert 9: Das Land Sachsen-Anhalt ist berechtigt, weitere strengere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen