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Verlängerung der 17. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 26. April 2022 die geltende 17. Corona-Eindämmungsverordnung über den 30. April hinaus bis zum 28. Mai 2022 verlängert. In der Verordnung wird die bereits zum 24. April 2022 entfallene Testpflicht an Schulen nunmehr aus formalen Gründen aus dem Verordnungstext gestrichen. Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen. Die Verordnung tritt am 30. April 2022 in Kraft.

27.04.2022