Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen beantragen
Sie haben als Sachverständiger bereits eine Niederlassung und möchten nun eine Zweigniederlassung anmelden? Informieren Sie sich hier.
Allgemeine Informationen
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden Sie vor allem bei Behörden und Gerichten um Ihr Fachwissen gebeten.
Als Sachverständiger oder Sachverständige werden Sie in Verzeichnissen gelistet.
Je nach Sachgebiet haben Sie vor der Errichtung einer Zweigniederlassung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Sachsen-Anhalt unterscheidet sich dabei nicht von einer Anmeldung einer Hauptniederlassung.
Zuständige Stelle
Je nach Fachgebiet ist die jeweilige Kammer zuständig.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Hierzu zählen:
- Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r oder Anerkannter Sachverständiger der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
- Für jede Niederlassung steht ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihren Beruf ausüben können
- Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
- Sie können Ihre Pflichten als Sachverständige/r ausüben
- Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen notwendig sind, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Gebühren (Kosten)
Keine.
Fristen
Sie müssen Ihre Niederlassung Ihrer Kammer unverzüglich anzeigen. Auch sind Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des/der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
Anträge / Formulare
Sie können die Anmeldung formlos schriftlich beantragen.