Wohnsitz anmelden - Zuzug aus dem EU-Ausland
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Allgemeine Informationen
Ziehen Sie aus dem EU-Ausland nach Weißenfels zu, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Die persönliche Vorsprache durch alle zuziehenden Personen ist notwendig.
Eine Terminvereinbarung ist hierzu erforderlich.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung werden die notwendigen Daten der zuziehenden Personen erfasst. Abschließend müssen Sie auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen. Ein persönliches Erscheinen aller Personen ist zwingend erforderlich.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Wohnung in Weißenfels bezogen haben, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Erforderliche Unterlagen
- Pass/Reisepass aller Personen
- Eheurkunde, wenn Familienstand verheiratet
- Geburtsurkunden
- Scheidungsurteil, wenn Familienstand geschieden
- Mietvertrag sowie Wohnungsgeberbescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Nachweis über Schwerbehinderung*
- Berufsabschluss*
- Nachweis über erworbene Sprachkenntnisse*
Gebühren (Gebühren)
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.