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Datum: 24.02.2025

Information des Steueramtes

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige grundsteuerliche Bewertung für verfassungswidrig erklärt und neue gesetzliche Regelungen verlangt. Diese wurden im Jahr 2019 durch die Änderung des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes geschaffen. Das hatte zur Folge, dass alle Grundstücke zum Stand 1. Januar 2022 neu bewertet wurden. Aus dieser Bewertung ergaben sich neue Grundsteuermessbescheide zum 1. Januar 2025, welche zwischenzeitlich allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern (über das Finanzamt Naumburg) zugegangen sein sollten.

Der im Grundsteuermessbescheid ausgewiesene Grundsteuermessbetrag ist die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Durch Anwendung des in der Hebesatzsatzung festgelegten Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag wird die jeweils jährlich zu zahlende Grundsteuer ermittelt (Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz). Maßgeblich für den jeweiligen Hebesatz ist die im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes angegebene Grundstücksart. Eigentümer von Grundstücken der Land- und Forstwirtschaft bezahlen Grundsteuer A, Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken bezahlen Grundsteuer B. Für die Grundsteuer A wurde ein Hebesatz für das Jahr 2025 in Höhe von 490 v.H. beschlossen. Für unbebaute Grundstücke, sonstig bebaute Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Teileigentum beträgt der Hebesatz 768 v.H., sowie für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum 384 v.H..

Alle Grundstückseigentümer erhalten von der Stadt Weißenfels für das Jahr 2025 einen neuen Abgabenbescheid. Es wird darauf hingewiesen, dass bei bisheriger Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu prüfen ist, ob für die einzelnen Steuerobjekte (z.B. 0001, 0002 usw.) im Abgabenbescheid ein SEPA-Mandat ausgewiesen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das SEPA-Mandat neu zu erteilen. Die Formulare hierzu finden Sie unter www. weissenfels.de – Bürgerservice- Formulare – Fachbereich Finanzdienste. Sollten Sie Daueraufträge bei Ihrer Bank eingerichtet haben, sind diese an den neuen Abgabenbescheid anzupassen.

Hinweis:
Bei Fragen und Einsprüchen gegen den Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Naumburg: Telefon 03445/2381222. Die Stadt Weißenfels kann hierzu keine Auskunft erteilen. Einwendungen gegen die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes können bei der Festsetzung der Grundsteuer und mithin im Widerspruchsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Mit der Grundsteuerreform geht die Steuerpflicht für Bauten auf fremden Grund und Boden (wie Garagen und Gartenlauben etc.) und bei land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auf die Eigentümer des Grund und Bodens über. Das heißt, dass die Steuerpflicht für die Nutzer des Grund und Bodens zum 31. Dezember 2024 endet. Es wird darum gebeten, etwaige Daueraufträge bei Ihrer Bank zu stornieren.

Hinweise zur Hundesteuer:
Die Hundesteuer konnte zum 15. Dezember 2025 nicht abgebucht werden, da eine Übernahme der bestehenden Steuerfälle durch die Grundsteuerreform technisch nicht möglich war. Aus diesem Grund erhalten auch alle Hundehalter einen neuen Abgabenbescheid mit einer neuen Fälligkeit.