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Datum: 03.06.2024

Mehr als Knöllchen schreiben - Was darf das Ordnungsamt?

Ordnungsamt? Die dürfen doch nur Knöllchen fürs Falschparken verteilen! Diese Annahme ist weit verbreitet. Doch sie ist falsch. Denn der tatsächliche Aufgabenbereich der Behörde ist sehr viel größer und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben weit mehr Rechte.

Die Befugnisse des Weißenfelser Ordnungsamtes sind im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Dabei wird deutlich, dass die Rechte der Ordnungsamtsmitarbeiter denen der Polizei ähneln. Polizei und Ordnungsamt obliegt die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Dabei sorgt der Ordnungsdienst in Weißenfels für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung, für ein positives Erscheinungsbild der Saalestadt und für die Stärkung des Sicherheitsempfindens der Menschen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes richten ihre Maßnahmen gegen diejenigen, die eine Vorschrift verletzen und dadurch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Sie arbeiten aber vor allem auch präventiv. Durch vorausschauendes Handeln und deeskalierende Gespräche werden Regelverstöße somit erst gar nicht zugelassen. Die Polizei konzentriert sich hingegen vordergründig auf Straftaten.

Zum Außendienst des Weißenfelser Ordnungsamtes gehören zwölf Mitarbeiter. Diese sind meistens als Zweierteams unterwegs. Im Sommer sind die Mitarbeiter täglich von 4:30 Uhr bis Mitternacht im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Kein anderes Ordnungsamt in vergleichbar großen Städten in Sachsen-Anhalt deckt mit seiner Tätigkeit eine so große Zeitspanne ab. Die Stadt Weißenfels arbeitet hier auf dem Niveau einer Großstadt. Die Mitarbeiter sind durch ihre einheitliche dunkelblaue Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift „Ordnungsamt“ oder „Vollzugsdienst“ zu erkennen. Bürgerinnen und Bürger können sie gerne ansprechen.  

Personenkontrolle und Ruhestörung

Die Mitarbeiter des Weißenfelser Ordnungsamtes sind Vollzugsbeamte. Das bedeutet, sie haben für die Ausübung ihrer Aufgaben hoheitliche Rechte. Sie dürfen zum Beispiel zur Abwehr von Gefahren Personenkontrollen durchführen. Dazu gehört die Feststellung der Identität. Bürgerinnen und Bürger müssen dann ihren Personalausweis vorzeigen. Auch die anlassbezogene Durchsuchung und Sicherstellung von Sachen ist in diesem Zusammenhang erlaubt. Darüber hinaus ist das Ordnungsamt befugt, Platzverweise auszusprechen. Den Aufforderungen und Anweisungen der Mitarbeiter muss Folge geleistet werden.

Auch bei Ruhestörung schreiten die Außendienstmitarbeiter ein, dürfen Personalien aufnehmen und eine Party auflösen. Anlassbezogen darf zudem die Wohnung betreten werden. Allerdings ist ein Einsatz nur gerechtfertigt, wenn durch den Lärm die allgemeine Öffentlichkeit belästigt wird. Kleinere Ruhestörungen sollten unter Nachbarn oder mithilfe des Vermieters geklärt werden.  

Verkehrskontrollen und weitere Aufgaben

Zu den klassischen Aufgaben des Ordnungsdienstes gehört die Kontrolle des ruhenden und des fließenden Verkehrs. So verteilen die Mitarbeiter Knöllchen an falsch geparkte Autos und führen mit dem mobilen Blitzer Geschwindigkeitskontrollen durch. Autos ohne Zulassung und verbotswidrig abgestellte Autos werden auf Anweisung der Mitarbeiter abgeschleppt. Im Jahr 2024 wurden in Weißenfels bereits mehr als 60 Fahrzeuge ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum festgestellt.

Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Weißenfels darüber hinaus, wenn Müll illegal entsorgt wird, die Leinenpflicht bei Hunden nicht eingehalten oder Hundekot nicht beseitigt wird und wenn Passanten durch verwirrte oder aggressive Personen belästigt werden. Auch bei Fundtieren, Alkoholkonsum auf Spielplätzen, Urinieren in der Öffentlichkeit sowie bei allen sonstigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind die Mitarbeiter zur Stelle. Im Rahmen der Amtshilfe unterstützt der Ordnungsdienst zudem die Polizei, die Feuerwehr und andere Behörden. So sichern die Mitarbeiter beispielsweise Gedenkveranstaltungen und Demonstrationen mit ab und sind begleitend bei Kontrollen von Gaststätten und Gewerbebetrieben dabei.

Die Dienstzeiten machen deutlich, dass sich das Ordnungsamt der Stadt Weißenfels all diesen Themen aktiv stellt. Trotz dessen kann nicht jeder Missstand sofort behoben werden. Im Rahmen ihrer Einsätze fahren die Mitarbeiter systematisch bestimmte Orte im Stadtgebiet ab, zu denen beispielsweise die Neustadt, der Hauptbahnhof, der Stadtbalkon, Parkanlagen und abgelegene Spielplätze aber auch die Ortschaften gehören. Vor allem in den Abendstunden setzt das Team auch auf die Präsenzstreife zu Fuß, um mithilfe von Gesprächen Situationen bereits im Vorfeld zu deeskalieren. Auch wenn die Tätigkeit des Ordnungsamtes oft gefährlich ist, dürfen die Mitarbeiter keine Waffen tragen. Zur Schutz- und Präventionsausrüstung des Außendienstes gehören kugel- und stichsichere Westen, Handfesseln und Tierabwehrspray.

Kontakt

In dringenden Fällen und bei akuten Beschwerden wenden sich Bürgerinnen und Bürger an das Polizeirevier des Burgenlandkreises (Telefonnummer 03443 2820). Die Polizeibeamten informieren dann gegebenenfalls die Ordnungsamtsmitarbeiter oder rücken selbst aus. Während der gängigen Bürozeiten der Stadt Weißenfels können Anliegen auch direkt beim Ordnungsamt gemeldet werden (Telefonnummer 03443 370362, E-Mail ordnungsamt@weissenfels.de ). Bürgerinnen und Bürger können die Außendienstmitarbeiter zudem bei ihren täglichen Streifen im gesamten Stadtgebiet ansprechen. Eine weitere Möglichkeit, um Probleme und Missstände direkt bei der Stadtverwaltung zu melden, ist die App „Du bist dein Ort“, die für Smartphones kostenfrei im Apple-App-Store und im Google-Play-Store erhältlich ist.