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Datum: 20.10.2023

Stadt Weißenfels führt anlassbezogene Wohnraumkontrollen durch

Die Stadt Weißenfels führt seit etwa einem Jahr anlassbezogene Wohnraumkontrollen durch. Diese Maßnahme kommt zum Einsatz, wenn es Hinweise auf ordnungsbehördliche Missstände oder Baumängel gibt. Auch Überbelegung kann eine solche Kontrolle zur Folge haben. Die Wohnraumkontrollen werden bedarfsbegründet, unabhängig von Nationalität durchgeführt. Ziel ist es, gesetzliche Mindestanforderungen durchzusetzen. So prüfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes beispielsweise, ob eine Überbelegung vorliegt und ob der Wohnraum nutzbar ist. Weiterhin wird kontrolliert, ob die tatsächliche Bewohnersituation mit den erfassten Daten in der Einwohnermeldedatei übereinstimmt. Auch Vorgaben der Bauordnung wie das Vorhalten von Flucht- und Rettungswegen werden überprüft. 

Rechtliche Grundlage ist das Wohnraumaufsichtsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere ergänzende Rechtsvorschriften im Aufgabenbereich der Stadt Weißenfels sind beispielsweise das Bundesmeldegesetz sowie die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Kontrollen werden durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Weißenfels organisiert und durchgeführt. Weitere Behörden wie die Polizei, die Migrationsagentur, das Jugendamt, das Gesundheitsamt, das Gewerbeamt oder die Bauaufsicht können hinzugezogen werden. Die Stadt Weißenfels und der Burgenlandkreis arbeiten hier erstmals Hand in Hand. Nachkontrollen sollen die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherstellen.

„Es geht darum, als Stadt die rechtstaatlichen Instrumente wie die Wohnraumkontrolle durchzuführen, um die prekären Situationen aufzudecken und mit allen Beteiligten Fehlentwicklungen zu stoppen“, sagt Oberbürgermeister Martin Papke. Es sei geplant, in den kommenden Monaten die Wohnraumkontrollen zu intensivieren.

Mit den Wohnraumkontrollen setzt die Stadt Weißenfels auch einen Teil des „Weißenfels Weges“ um. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein neuer Kurs, den die Stadt Weißenfels seit dem Jahr 2022 bei der Integration von Ausländern einschlägt. Die Saalestadt hat einen Ausländeranteil von 15 Prozent und versucht seit vielen Jahren, den Auswirkungen der EU-Arbeitsmigration entgegenzuwirken. Ziel des „Weißenfelser Weges“ ist es, vorwiegend Familien aber auch Einzelpersonen aus dem Ausland schon direkt nach ihrer Ankunft in Weißenfels zu begleiten und in das System Deutschland mit seinen Regeln und Pflichten zu integrieren. Erstmals arbeiten hierfür die Stadt Weißenfels und der Burgenlandkreis, die beide unterschiedliche Pflichtaufgaben haben, fachübergreifend zusammen. Bei der Stadt Weißenfels wurden für diese Zusammenarbeit mit der Clearingstelle und der Wohnraumkontrolle zwei neue Personalstellen geschaffen und auch neue Strukturen im Verwaltungsablauf etabliert. Im Idealfall können durch das engmaschige Netz des „Weißenfelser Weges“ Brüche erst gar nicht entstehen. Melderechtliche und ordnungsrechtliche Verstöße werden direkt erkannt. Weiterhin werden insbesondere den EU-Ausländern Hilfsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Der „Weißenfelser Weg“ ist ein ergebnisoffener Prozess, dessen Gelingen auch von der Mitarbeit der ausländischen und einheimischen Bürgerinnen und Bürger abhängen wird. Es braucht Zeit, bis erste Effekte sichtbar sein werden.