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Datum: 02.02.2024

Stadtratssitzung Februar 2024

Der Weißenfelser Stadtrat traf sich am Donnerstag, 1. Februar 2024, zur Sitzung im Ratssaal am Kloster. 34 Stadträte waren anwesend. Punkte der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse

– Ortsfeuerwehr Tagewerben –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig für die Ortsfeuerwehr Tagewerben Christian Vieweger erneut als Ortswehrleiter und Ricky Kirst erneut als stellvertretenden Ortswehrleiter berufen. Die Kameraden wurden im November 2023 von den Feuerwehrleuten der Ortsfeuerwehr Tagewerben gewählt, weil deren Amtszeit abgelaufen war. Beide Kameraden besitzen die notwendige Ausbildung und Qualifikation für die Wehrleitung. Ricky Kirst wird federführend für die Organisation der Aus- und Fortbildung verantwortlich sein.

– Ausrichtung Bäderbetriebe Stadt Weißenfels –
Die Weißenfelser Stadträte haben die Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Neuausrichtung der Bäderlandschaft der Stadt Weißenfels zur Kenntnis genommen. Die Untersuchung wurde vom Münchner Planungs- und Beratungsbüro GMF GmbH vorgenommen und im November 2023 erstmals präsentiert. Die Stadträte haben beschlossen, dass die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Oberbürgermeister Martin Papke und der Leiter des Sport- und Freizeitbetriebes Serge Musengeshi sollen in diesem Zusammenhang Fragen der Finanzierung, des Baurechts und der Vergabe verschiedener Leistungen klären.  
Die Studie zeigt auf, dass eine Fortsetzung der Sanierung der Schwimmhalle am bisherigen Standort in der Karl-Hoyer-Straße am wirtschaftlichsten ist. Durch die bereits getätigten Investitionen – sowohl in Verbindung mit Fördermitteln als auch mit Eigenmitteln – wurden in den vergangenen Jahren Tatsachen geschaffen, die einen Neubau unwirtschaftlich machen.
Es wird aufgezeigt, dass bei Freizeitbädern und Wellnessangeboten die Konkurrenz in der Region sehr groß ist. Ein Neubau mit dieser Ausrichtung würde deshalb nicht zu einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit führen. Dem Sport- und Freizeitbetrieb wird empfohlen, die Daseinsvorsorge für den Schul- und Vereinssport abzudecken und darüber hinaus Angebote für den Gesundheitssport und fürs Lehrschwimmen zu machen. Eine Schwimmhalle müsste demzufolge über 25-Meter-Bahnen, Kursbecken und Planschbecken verfügen.
Nach der Fertigstellung der bereits begonnenen Sanierungsmaßnahmen würde die Weißenfelser Schwimmhalle den technischen Anforderungen entsprechen. Der Studie zufolge müsste die Stadt Weißenfels hierfür mit Kosten in Höhe von 6,9 Millionen Euro rechnen. Langfristiges Ziel sollte eine Erweiterung der Schwimmhalle um ein zusätzliches Becken für Gesundheits- und Schwimmlernkurse sein. Hierfür sieht die Studie weitere Investitionen in Höhe von 5 Millionen Euro vor.
Neben der Schwimmhalle war das Weißenfelser Freibad Gegenstand der Machbarkeitsstudie. Die Einrichtung liegt mit durchschnittlich etwa 20.000 Besuchern pro Saison weit unter vergleichbaren Durchschnittswerten. Laut Studie ist für diese Auslastung die Wasserfläche mit mehr als 2.000 Quadratmetern zu groß. Trotz dessen wird dem Sport- und Freizeitbetrieb auch für das Freibad eine Fertigstellung der Sanierung am bisherigen Standort empfohlen. Dies schließt den Erhalt des Bestandsbeckens ein. Für den Abbruch der Eingangsgebäude, die Erneuerung der technischen Anlagen (Filtertechnik, Wasseraufbereitung, Steuerungstechnik, …) und Baumaßnahmen im Umfeld (Parken, Brücke, Straße) wird mit Kosten in Höhe von etwa 3 Millionen Euro gerechnet.
Neben der Sanierung der beiden Weißenfelser Bäder an den bisherigen Standorten wurden in der Machbarkeitsstudie auch weitere mögliche Bäderstandorte und Handlungsoptionen untersucht. Dazu gehörten der Schwimmhallen-Neubau an der Stadthalle (geschätzte Investitionskosten von 20 Millionen Euro) und der Neubau eines Kombibades in der Neustadt am Heuwegpark (etwa 35 Millionen Euro). Analysiert wurde auch der Neubau einer Schwimmhalle auf dem Gelände des Freibades und die damit zusammenhängende Verkleinerung des Freibadbeckens (etwa 35 Millionen Euro). Für das Freibad wurden zudem die Kosten einer Fortsetzung der Sanierung und eines Neubaus mit kleinerem Schwimmbecken (etwa 8 Millionen Euro) am bestehenden Standort im Kastanienweg gegenübergestellt.

Hintergründe zur Schwimmhallen-Sanierung gibt's hier.

– Wahlen –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig die Höhe der Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Gemeindewahlausschüsse der Stadt Weißenfelser beschlossen. Am 9. Juni 2024 findet in Weißenfels die Europawahl in Kombination mit der Wahl des Kreistages, der Wahl des Stadtrates und der Wahl der Ortschaftsräte statt. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig. Das Erfrischungsgeld für Vorsitzende des Wahlvorstands beträgt 50 Euro und für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstands 45 Euro.

– Bildungscampus –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig die Satzung der 2.  Änderung des Bebauungsplanes „Friedrichsstraße/ Schwedenstein/ Niemöllerplatz“ beschlossen.
Den Entwurf der Satzung hatten die Stadträte im Oktober 2023 beschlossen. Im Rahmen der anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Hinweise ein. Angehört wurden auch betroffene Behörden, Nachbargemeinden und weitere Träger öffentlicher Belange. Die Anregungen wurden als Änderung in die Satzung übernommen, berühren aber nicht die Grundzüge der Planung. Der Weg für den Satzungsbeschluss war deshalb frei.
Im Planteil wurden Grünflächen in Gemeinbedarfsflächen (Schule) geändert sowie Baugrenzen entsprechend neu festgelegt. Durch die Reduzierung der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen am Rosalskyweg und an der Ecke Nikolaistraße/Saalstraße wird das Bauland (inklusive Gemeinbedarfsflächen) um etwa 1.200 Quadratmeter vergrößert. Nur so kann der Flächenbedarf des Bildungscampus gedeckt werden. Die Grünflächen innerhalb des Rosalskyweges bleiben hingegen uneingeschränkt erhalten. Darüber hinaus wurden die Höhen und Dachformen für diesen Bereich gemeinsam mit der Denkmalschutzbehörde und Vertretern des Burgenlandkreises abgestimmt und entsprechend im Entwurf festgesetzt.
Der Bebauungsplan „Friedrichsstraße/ Schwedenstein/ Niemöllerplatz“ ist seit dem Jahr 1999 rechtskräftig. Das gesamte Gebiet umfasst eine Fläche von etwa zehn Hektar und erstreckt sich südlich der Saale am Niemöllerplatz bis zur Langendorfer Straße. Eine erste Änderung des Bebauungsplanes wurde im Jahr 2016 im Zusammenhang mit dem Bau des Klimaparkplatzes notwendig.
Bereits im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) führte die Stadt Weißenfels im Jahr 2021 die Maßnahme „ehemaliges Clarissenkloster/ Goethegymnasium als Bildungsstandort“ auf. Auch das ISEK Altstadt/Mitte, welches Ende 2022 von den Stadträten beschlossen wurde, enthielt die Maßnahme „Entwicklung Bildungscampus Weißenfels inklusive Sanierung des ehemaligen Clarissenklosters“.
Der Burgenlandkreis möchte vor Ort einen Campus für die Nutzung als Gymnasium, Volkshochschule und Kreismusikschule schaffen. Dadurch entsteht ein höherer Platzbedarf, welcher nur mit einer Bebauung in Angrenzung an das Gymnasium und das Kloster gedeckt werden kann.
Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Stadt Weißenfels. Für die Durchführung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Weißenfels keine Kosten.

– Lärmaktionsplan –
Der Weißenfelser Stadtrat hat den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Weißenfels (4. Stufe) beschlossen (33 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Der Entwurf wird öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen von zuständigen Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange werden eingeholt.
Laut Umgebungslärmrichtlinie sind in Sachsen-Anhalt alle Städte und Gemeinden verpflichtet, Lärmkartierungen von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr vorzunehmen und entsprechende Lärmaktionspläne zu erstellen. Die Fortschreibung der Pläne erfolgt aller fünf Jahre. Hohe Lärmbelästigungen führen zu einer Minderung der Lebensqualität und die bergen langfristig gesundheitliche Risiken.
Für das Stadtgebiet Weißenfels kartiert das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die Autobahnen A9 und A38 sowie die Bundesstraßen B87 und B91. Es ist bereits die 4. Runde der Fortschreibungen. Die Auswertung der Lärmkartierung hat ergeben, dass vor allem die Käthe-Kollwitz-Straße (B 87) und der Ortsteil Kleben (A9) von Lärm betroffen ist. In Borau sind durch die Ortsdurchfahrt (L 189, Selauer Straße) mehrere Häuser vom Lärm betroffen. Die Ergebnisse der Kartierung lagen bereits aus und wurden auf der Internetseite der Stadt Weißenfels veröffentlicht. Anwohnerinnen und Anwohner der Käthe-Kollwitz-Straße haben sich daraufhin gemeldet und eine Reduzierung der Geschwindigkeit für Ihre Straße gefordert. Dieses Anliegen unterstützt die Stadt Weißenfels und hat es in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Auch die Anwohnerinnen und Anwohner der Alten Weißenfelser Straße in Großkorbetha bezüglich einer Lärmminderung um Unterstützung gebeten. Die Stadt Weißenfels prüft, inwieweit hier Maßnahmen zur Lärmminderung vorgenommen werden können.
Das Fernstraßenbundesamt plant auf der A9 im Bereich der Gemeinde Weißenfels auf beiden Seiten der Fahrbahn sieben Meter hohe Lärmschutzwände zu errichten. Für den Ortsteil Kleben brächten diese Maßnahmen eine erhebliche Lärmentlastung. Für den Ortsteil Borau wäre die Entlastung aufgrund der größeren Entfernung zur Autobahn etwas geringer. Im Rahmen anstehender Deckensanierungen sollen bei lärmtechnisch kritischen Straßenabschnitten sollen künftig lärmmindernde Beläge verwendet werden. Dies hätte vor allem in der Langendorfer Straße und in der Naumburger Straße eine große Wirkung. An innerstädtischen, hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen können Lärmschutzwälle aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht eingesetzt werden. Hier helfen passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden wie beispielsweise Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter. Für die Käthe-Kollwitz-Straße, die Langendorfer Straße, die Naumburger Straße und die Selauer Straße (Ortsdurchfahrt Borau) wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorgeschlagen. Die grundlegendste und nachhaltigste Lärmschutzmaßnahme ist die Weißenfelser Südumgehung, die aber erst langfristig umgesetzt werden soll.
Bei der Diskussion zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen dürften vor allem Aspekte der Finanzierbarkeit eine Rolle spiele. Da es sich um Bundes- und Landesstraßen handelt, liegt die Baulast beim Bund und beim Land Sachsen-Anhalt. Die Stadt Weißenfels wird sich aber im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an der Finanzierung beteiligen, um die Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen und diese zu beschleunigen.
Auch in der Vergangenheit gab es auf den kartierten Straßen bereits mehrere Maßnahmen zur Lärmminderung. So wurde beim Ausbau der A9 ein lärmmindernder Belag aufgebracht und zum Schutz des Ortsteils Kleben wurde am westlichen Fahrbahnrand der Autobahn ein Lärmschutzwall aufgeschüttet. Durch die B91-Ortsumgehung wurde der LKW-Verkehr verlagert, was eine Lärmentlastung für die Innenstadt mit sich brachte. Entlang der Strecke konnten eine lärmmindernde Trassierung und Lärmschutzwände die Lärmbelastung reduzieren. Für die Ortsdurchfahrt Borau wurde die Höchstgeschwindigkeit für LKWs auf 30 km/h begrenzt. Auf der Langendorfer Straße und der Naumburger Straße gilt nachts eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

– Barrierefreie Treppe für Wohngebiet Am Kugelberg –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, die Treppenanlage zwischen der Käthe-Kollwitz-Straße und dem Wohngebiet Kugelberg barrierefrei umzubauen (29 Stimmen dafür, 2 dagegen, 3 Enthaltungen). Hierbei ist die Verwendung von Fördermitteln zwingend notwendig.
Die vorhandene Treppenanlage zwischen der Hardenbergstraße und Luise-Brachmann-Straße ist steil und insgesamt baufällig. Die Stadt Weißenfels plant, im Bereich zwischen der Luise-Brachmann-Straße und der Käthe-Kollwitz-Straße eine Treppe mit beidseitigen Handläufen zu errichten, die von einer in Serpentinen verlaufenden Rampe begleitet wird. Die Rampe soll 2,10 Meter breit sein, um eine Begegnung von Rollstuhl und Kinderwagen zu ermöglichen. Im oberen Teil zwischen der Luise-Brachmann-Straße und der Hardenbergstraße bevorzug die Stadt Weißenfels, den vorhanden Weg im westlichen Bereich durch eine neue Querverbindung zur Hardenbergstraße zu ergänzen. Für den barrierefreien Ausbau der gesamten Treppenanlage rechnet die Stadt Weißenfels mit Kosten in Höhe von etwa 240.000 Euro.
Das Wohngebiet Am Kugelberg im Südosten der Weißenfelser Kernstadt befindet sich auf einem Höhenzug nördlich der B 87 entlang der Käthe-Kollwitz-Straße. Das Neubauviertel wurde in der Zeit vor 1989 errichtet; damals mit eigenen Versorgungseinrichtungen. Die Kaufhalle am Kugelberg konnte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und musste vor einigen Jahren schließen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist es jedoch möglich, über die Max-Planck-Straße fußläufig zu den dortigen Versorgungseinrichtungen zu gelangen. Die vorhandene Treppe zwischen Hardenbergstraße und Luise-Brachmann-Straße ist aber baufällig und nicht barrierefrei. Dieser Aufgang ist zwar steil aber in gutem Zustand. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind älter geworden. Gleichzeitig ziehen aber auch jüngere Bevölkerungsgruppen in das Wohngebiet. Um diesen Trend weiter positiv zu begleiten, ist ein barrierefreier Zugang zur Käthe-Kollwitz-Straße von großem Vorteil.

– Förderung Literaturkreis Novalis, Brandsanierung und Tourismusverein  –
Der Weißenfelser Stadtrat hat für das Jahr 2024 institutionelle Förderungen für den Literaturkreis Novalis, für die Brandsanierung und für den Weißenfelser Tourismusverein beschlossen.
Der kommunale Zuschuss für den Literaturkreis Novalis beträgt 59.700 Euro, für die Brandsanierung 15.000 Euro und für den Weißenfelser Tourismusverein 65.800 Euro.
Der Literaturkreis Novalis e.V. betreut die Gedenkstätte im Novalishaus. Er führt zehn Veranstaltungen pro Jahr durch und bietet auf Anfrage Führungen im Museum an. Die Fördersumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 7.500 Euro erhöht. Grund sind die steigenden Personalkosten durch die Mindestlohnerhöhung. Die geplanten Gesamtausgaben des Literaturkreises Novalis e.V. belaufen sich im Jahr 2024 auf mehr als 64.000 Euro.
Die Brandsanierung ist eine künstlerische Institution der Stadt Weißenfels, die mit ihrer kulturellen Leistung eine Strahlkraft hat, die bis weit über die Grenzen der Saalestadt hinausreicht. Die Brandsanierung leistet einen wichtigen Beitrag zur künstlerischen Vielfalt und zur kulturellen Bedeutung der Stadt Weißenfels. Die prognostizierten Gesamtausgaben der Einrichtung belaufen sich auf 80.000 Euro. Etwa 18 Prozent werden mithilfe der kommunalen Förderung gedeckt. Im Vorjahr lag der Anteil noch bei etwa 21 Prozent. Nur mit Hilfe des Zuschusses kann die Brandsanierung Veranstaltungen und Ausstellungen realisieren und die Mitarbeiterkosten finanzieren.
Der Weißenfelser Tourismusverein betreibt die Touristinformation am Markt 3. Dort verkaufen die Mitarbeiter beispielsweise Tickets, vermitteln Zimmer, stellen Reiserouten für Besuchergruppen zusammen und beraten Gäste zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Die geplanten Gesamtausgaben des Vereins belaufen sich laut Haushaltsplan im Jahr 2024 auf etwa 140.700 Euro. Der städtische Zuschuss ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Personalkosten durch den Mindestlohn um etwa 5.800 Euro gestiegen. 

– Annahme Sponsoringgelder –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, mehrere Sponsoringvereinbarungen anzunehmen. Zum einen geht es um jeweils 10.000 Euro, welche die Stadt Weißenfels von der Sparkasse Burgenlandkreis und von der Weißenfelser Wohnungsbau Wohnungsverwaltung GmbH für die Finanzierung großer Veranstaltungen wie beispielsweise der Weißenfelser Theatertage und des Weißenfelser Stadtfestes erhalten hat. Beide Sponsoringpartner erhielten dafür Werbemöglichkeiten (beispielsweise auf Plakaten und Flyern kultureller Anlässe). Zum anderen geht es um insgesamt 32.850 Euro, welche die Stadt Weißenfels zur Finanzierung der Eislaufbahn genutzt hat, die vom 27. November 2023 bis 7. Januar 2024 auf dem Weihnachtsmarkt stand. Zur Verfügung gestellt wurde das Geld von der Weißenfelser Wohnungsbau Wohnungsverwaltung GmbH (17.850 Euro), der Sparkasse Burgenlandkreis, den Weißenfelser Stadtwerken und dem Tönnies Zerlegebetrieb (alle jeweils 5.000 Euro). Die Sponsoringpartner erhielten im Gegenzug Werbemöglichkeiten an der Eislaufbahn.