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Datum: 07.02.2025

Stadtratssitzung Februar 2025

Der Weißenfelser Stadtrat kam am 6. Februar 2025 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 29 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren:

Beschlüsse

– Behindertenbeirat –
Der Weißenfelser Stadtrat hat Silke Fiedler mit 14 Stimmen als Mitglied in den Weißenfelser Behindertenbeirat berufen. Der Behindertenbeirat wurde im August 2024 neuberufen. Der Beirat hat laut Satzung insgesamt neun Sitze. Da damals nur acht Bewerbungen bei der Stadt Weißenfels eingingen, blieb ein Platz unbesetzt. Auf den erneuten Bewerbungsaufruf hatten sich neben Silke Fiedler auch Regina Böttcher, Anett Escher und Katja Köhler gemeldet. Alle Bewerberinnen stellten sich vorab im Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport sowie in der Sitzung des Behindertenbeirates vor. Silke Fiedler wird sich im Behindertenbeirat schwerpunktmäßig für die Bedürfnisse von schwerhörigen und gehörlosen Menschen einsetzen.
Die Mitglieder des Behindertenbeirates sind beratend für die Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter tätig. Sie verschaffen den Interessen von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Behinderung Gehör. Hierzu geben sie Stellungnahmen zu städtischen Projekten wie beispielsweise Bauvorhaben ab. Durch Anregungen und Vorschläge sensibilisieren sie die Verantwortungsträger für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung und nehmen aktiv Einfluss auf die Entwicklung der Stadt Weißenfels. Die Mitglieder des Behindertenbeirats werden grundsätzlich aus der Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Behinderung berufen. Es konnten sich aber auch Bürgerinnen und Bürger für die ehrenamtliche Tätigkeit bewerben, die langjährig aktiv mit behinderten Menschen oder für behinderte Menschen tätig sind.

– Grundsteuer und Gewerbesteuer –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) ist von 320 Prozent auf 490 Prozent gestiegen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B lag bisher bei 380 Prozent und wird nun differenziert betrachtet. So beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke 384 Prozent und für Nicht-Wohngrundstücke 768 Prozent. Da es sich ausschließlich um eine Eigentümerbesteuerung handelt, erhalten Pächter von Grund und Boden ab dem Jahr 2025 keine Abgabenbescheide mehr. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde unverändert in Höhe von 350 Prozent beschlossen.
Hintergrund:
Die Grundsteuer wurde bisher auf Grundlage von Einheitswerten berechnet, welche durch die Finanzämter festgestellt wurden. Diese Werte wurden in den neuen Bundesländern mit Wertverhältnissen aus dem Jahr 1935 und in den alten Bundesländern mit Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 festgestellt. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit diesem Zeitpunkt unterschiedlich entwickelt haben, führte die bisherige Grundstücksbewertung zu Ungerechtigkeiten, die nicht mehr mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar waren. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft und entschieden, dass bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung erfolgen muss und die Grundsteuer nur noch bis zum 31. Dezember 2024 auf Basis der alten Einheitswerte erhoben werden darf. Die Gesetzesänderung wurde 2019 mit der Grundsteuerreform beschlossen. Einige Bundesländer haben zu dieser Gesetzesänderung eine eigene Regelung getroffen. Sachsen-Anhalt hat sich dem Bundesmodell angeschlossen. Die Stadt Weißenfels muss folglich für alle Grundstücke auf ihrer Gemarkung ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuerbeträge neu festsetzen.
Um die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festsetzen zu können, war es erforderlich, die Grundsteuerwerte (bisher Einheitswerte) zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festzustellen. Hierfür wurden die Grundstückseigentümer durch die Finanzämter aufgefordert, die Grundsteuererklärung im Elsterverfahren abzugeben. Auf diese Weise sollte für alle Grundstücke der Grundsteuerwert mit Stand 1. Januar 2022 neu festgestellt werden. Die Messbescheide leiteten die Finanzämter an die Kommunen weiter. Auf dieser Grundlage konnte die Stadt Weißenfels dann die neuen Grundsteuerbeträge festlegen. Bei Grundstücken, für die keine Erklärung abgegeben wurde, hat das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag geschätzt. Die Schätzungen sind noch nicht abgeschlossen. Insgesamt sind bei der Stadt Weißenfels 18.622 Datensätze eingegangen.
Mit der Grundsteuerreform werden die Grundstücke wertabhängig bewertet. Für Wohngrundstücke fließen insbesondere der Bodenrichtwert, die statistisch ermittelte Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche und das Alter des Gebäudes in die Betrachtung ein. Für Nichtwohngrundstücke sind der Bodenrichtwert und die gewöhnlichen Herstellungskosten von Bedeutung.

– Motorradstaffel Feuerwehr Weißenfels –
Der Malteserhilfsdienst gGmbH wird die Motorradstaffel der Weißenfelser Feuerwehr übernehmen. Das hat der Weißenfelser Stadtrat nach einer Pilotphase der Motorradstaffel einstimmig beschlossen.
Das Pilotprojekt Motorradstaffel bei der Feuerwehr Weißenfels lief von April 2023 bis Dezember 2024. Grundsätzlich kann ein positives Fazit gezogen werden, weil die Motorräder zahlreiche Einsätze und Streifendienste absolviert und dabei die Verkehrssicherheit gefördert haben. Im Jahr 2023 waren die Motorräder bei 18 Einsätzen und 72 Hilfeleistungen vor Ort. Im Jahr 2024 waren es 14 Einsätze und 47 Hilfeleistungen sowie 28 Streifendienste und 26 Veranstaltungen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass die Motorräder kaum im maßgeblichen Einsatzbereich einer Feuerwehr genutzt wurden. Von den 18 Einsätzen im Jahr 2023 waren 16 Einsätze im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Nur zwei Einsätze standen im Zusammenhang mit Bränden. Im Jahr 2024 zeigte sich ein ähnliches Bild. Von den 14 Einsätzen standen 12 im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, einer mit Sicherungsarbeiten und einer mit einer Personensuche.
Der Malteser Hilfsdienst ist in Weißenfels für den Rettungsdienst zuständig. Die Motorradstaffel kann das Aufgabengebiet sehr gut ergänzen, weshalb der Bezirksgeschäftsführer bereits eine Anfrage mit einem Angebot zur Übernahme der Motorradstaffel an die Stadt Weißenfels gestellt hat. Neben den beiden Motorrädern werden auch die Ausrüstung und das Zubehör dem Malteser Hilfsdienst übertragen.
Die zwei Motorräder der Motorradstaffel und die dazugehörige Ausrüstung haben die Kameraden der Feuerwehr Weißenfels mithilfe von Sponsorengeldern gekauft. Auch sämtliche weitere Ausgaben konnten hierüber finanziert werden. Insgesamt wurden im Testzeitraum 7.820 Euro über Spenden und Sponsoring sowie durch einen Einsatz bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 eingenommen. Die Ausgaben lagen bei etwa 3.360 Euro. Die restlichen Zuweisungen in Höhe von 4.460 Euro werden ebenfalls dem Malteser Hilfsdienst übertragen.

– Straße Am Güterbahnhof –
In der Straße Am Güterbahnhof wurde von 2022 bis 2024 eine Bahn-Bus-Schnittstelle mit Park-and-Ride-Plätzen, Abstellbügeln für Fahrräder, einem barrierefreien Zugang zum Fußgängertunnel unter den Bahngleisen und zwei Haltestellen für den Schienenersatzverkehr geschaffen. Im Rahmen des anstehenden zweiten Bauabschnitts sollen in der Straße Am Güterbahnhof auf einem 200 Meter langen Abschnitt zwischen dem Intex-Gebäude und dem Recyclingunternehmen Mülker weitere Parkflächen entstehen. Bei der Ausgestaltung des Bauvorhabens wurden zwei Planungsvarianten vorgestellt.
Der Weißenfelser Stadtrat hat für die Variante mit Schwerpunkt auf Fußgänger, Grünflächen und zusätzliche Parkflächen gestimmt. Dabei entfällt die vorhandene Verbindungsstraße zwischen Weinbergstraße und Straße Am Güterbahnhof. Schließlich gibt es bereits auf Höhe des Glorias eine entsprechende Verbindungsstraße. Stattdessen entsteht im Bereich des zweiten Bauabschnittes eine barrierefreie Fußgängerrampe in das Wohngebiet Weinbergstraße. Die freiwerdenden Flächen werden begrünt. Es entstehen 68 zusätzliche Stellplätze für Park and Ride. Die Baukosten liegen voraussichtlich bei knapp 1,39 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt mit einer 80-prozentigen Förderung aus dem Schnittstellenprogramm der Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (NASA). Der Restbetrag wird aus Haushaltsmitteln finanziert.
Die Stadträte folgten mit dem Beschluss mehrheitlich der Empfehlung der Stadtverwaltung, des Behindertenbeirates und des Seniorenbeirates. Mit 16 Stimmen für diese Variante und 13 Stimmen für die zweite Variante fiel das Ergebnis jedoch denkbar knapp aus. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde von den beteiligten Stadträten sogar noch die zweite Variante bevorzugt. Diese sieht die Sanierung der vorhandenen Verbindungsstraße zwischen Weinbergstraße und Straße Am Güterbahnhof vor. Die dazugehörige Stützmauer hätte in diesem Fall durch einen Neubau ersetzt werden müssen. Dadurch wären die Baukosten mit knapp 1,56 Millionen Euro höher ausgefallen als bei der beschlossenen Variante. Zudem wären nur 61 neue Stellplätze entstanden, sieben Plätze weniger als bei Variante 1.
Im Stadtrat entbrannte im Vorfeld des Beschlusses eine lebhafte Debatte über die beiden Bauvarianten, in der verschiedene Argumente vorgebracht wurden.
Für die Variante mit der barrierefreien Fußgängerrampe sprachen nicht nur die geringeren Kosten und das Mehr an Parkplätzen. Entsprechend den Vorstellungen der Stadtverwaltung soll in der Weinbergstraße künftig ein attraktives Wohngebiet entstehen. Der Wegfall der Verbindungsstraße reduziert den Durchgangsverkehr vor Ort und verbessert damit in dem zu entwickelnden Gebiet die künftige Wohnqualität.
Die Befürworter der Straßensanierung sprachen sich dafür aus, dass die Verbindungsstraße zwischen Weinbergstraße und Straße am Güterbahnhof als wichtiger Bypass zur oft überlasteten Merseburger Straße erhalten bleibt. Vor allem im Hinblick auf die ungewisse Entwicklung des Güterbahnhof-Areals ist es ihrer Meinung nach nicht ratsam, die Verbindungsstraße zu entfernen.

– Bibliotheksneubau –
Der Gewinner des planerischen Architekturwettbewerbs zum Bibliotheksneubau ist das Büro Behles & Jochimsen Architekten GmbH aus Berlin. Das hat der Weißenfelser Stadtrat einstimmig mit einem Beschluss bestätigt und das Büro mit der Ausführung der nächsten Planungsstufen beauftragt (26 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltung).
In der Jüdenstraße 1 bis 5 soll ein moderner Bibliotheksneubau entstehen, der dank seines Standorts auch zur Belebung der Innenstadt und zur Beseitigung des Leerstands vor Ort beitragen soll. Auf Grundlage dieses Nutzungskonzeptes hat das Büro Behles & Jochimsen Architekten den besten Vorschlag zur denkmalgerechten Entwicklung des Quartiers eingereicht. Der Entwurf verbindet die Moderne mit der denkmalgeschützten Substanz. Besonders beeindruckend: Das historische Gebäude in der Jüdenstraße 1 bleibt erhalten und wird harmonisch in den Neubau integriert. Das Büro darf sich über ein Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro freuen. Zudem hat es einen Anspruch auf einen Dienstleistungsvertrag mit der Stadt Weißenfels. Außerdem hat die Jury des Wettbewerbs einen zweiten Platz ausgelobt. Dieses Architekturbüro erhält für seinen Entwurf 10.000 Euro. Auch zwei Anerkennungen in Höhe von je 5.000 Euro wurden vergeben. Die Wettbewerbskosten in Höhe von insgesamt 85.000 Euro hat die Stadt Weißenfels komplett mit Eigenmitteln finanziert.
„Mit dem Bibliotheksneubau schaffen wir nicht nur einen Ort für Bildung und Kultur, sondern auch einen lebendigen Treffpunkt für alle Generationen. Ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet“, sagt Oberbürgermeister Martin Papke. Das Projekt biete die Chance, Weißenfels als Zentrum des Wissens und der Begegnung in der Region zu etablieren.
Mit der Organisation und Durchführung des Architekturwettbewerbs für den Bibliotheksneubau hatte die Stadt Weißenfels ein Planungsbüro aus Leipzig beauftragt. Insgesamt 91 Bewerbungen aus Deutschland und dem europäischen Raum waren eingegangen. Zum Wettbewerb zugelassen wurden 15 Architekturbüros – fünf von ihnen waren gesetzt und zehn weitere Büros wurden aus den eingegangenen Bewerbungen gelost. Alle 15 Teilnehmer hatten bis zum Abgabetermin Arbeiten eingereicht. 
Eine Jury aus drei Fachpreisrichtern und zwei Sachpreisrichtern ermittelte am 12. November 2024 den Gewinner. Der Wettbewerb wurde anonym durchgeführt. Erst nachdem die Preisträger feststanden, wurden die Umschläge mit den Namen der zugehörigen Büros geöffnet. Alle Wettbewerbsarbeiten sind bis 17. Februar 2025 im Foyer des Rathauses während der Öffnungszeiten ausgestellt. Die Schau kann kostenfrei während der Öffnungszeiten besucht werden. 
Hintergrund:
In der Jüdenstraße 1 bis 5 soll ein moderner Bibliotheksneubau entstehen. Der Beschluss des Stadtrates zum Architekturwettbewerb erfolgte bereits am 17. November 2022. Im Neubau steht für die zeitgemäße Bibliothek eine Fläche von etwa 1.200 Quadratmetern zur Verfügung. Ein enormer Unterschied zur derzeit sehr beengten Situation auf 250 Quadratmetern im Novalishaus. Zudem würde dank eines grünen Hinterhofes die enge Bebauung in der Jüdenstraße aufgelockert werden und mitten in der Altstadt ein Platz zum Entspannen und Durchatmen entstehen. Die Kosten des gesamten Bibliotheksprojektes werden aus heutiger Sicht auf etwa zehn Millionen Euro geschätzt. Seitens der Stadt Weißenfels stehen bereits 2,3 Millionen Euro an Eigenmitteln bereit. Die Kommune wird sich um Fördermittel der Montag Stiftung und der Stiftung Deutscher Denkmalschutz sowie um Städtebaufördermittel aus dem Bundesprogramm „Lebendige Zentren“ bemühen, um das Vorhaben bestenfalls bis zum Jahr 2028 umzusetzen. Die Expertengruppe des Städtebaulichen Denkmalschutzes hatte im Oktober 2024 in ihrer Veröffentlichung bei einem Erhalt des Eckhauses Jüdenstraße 1 ihre Unterstützung zugesagt.

– Gewerbegebiet Johann-Reis-Straße –
Der Weißenfelser Stadtrat hatte im September 2024 eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Johann-Reis-Straße beschlossen. Dieser Beschluss musste aus formellen Gründen jetzt noch einmal gefasst werden. Grund hierfür war eine Beschwerde vom BUND e.V. Dieser hatte im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme eingereicht. Diese wurde jedoch nur für den Bebauungsplan berücksichtigt und nicht bei der Flächennutzungsplanänderung (Parallelverfahren). Die nicht erfolgte allumfassende Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bemängelte der BUND. Um die Gefahr eines Abwägungsfehlers auszuschließen haben die Stadträte zunächst den Beschluss vom September 2024 aufgehoben und im Anschluss die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Johann-Reis-Straße erneut beschlossen. Der neue Beschluss enthält auch die Stellungnahme des BUND, wobei jedoch festgestellt wurde, dass die Hinweise die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht betreffen.
Hintergrund:
Bereits im Juni 2023 hatten die Stadträte dafür gestimmt, dass eine etwa 4,5 Hektar große landwirtschaftlich genutzte Fläche an der Johann-Reis-Straße künftig als Gewerbefläche genutzt werden soll. Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert.
Als Mittelzentrum wurde der Stadt Weißenfels durch den Regionalplan die Aufgabe zugewiesen, für Einrichtungen im gehobenen wirtschaftlichen Bereich Standorte zu sichern und zu entwickeln. Die Saalestadt ist somit verpflichtet, attraktive Flächen für Industrie und Gewerbe zur Verfügung zu stellen.
Östlich der Autobahn A9 ist ein großzügiges interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet für neue Firmenansiedlungen geplant. Parallel dazu entwickelt die Stadt Weißenfels das bereits in Planung befindliche Gewerbegebiet „Am Sandberg“ an der A9, das für großflächige Neuansiedlungen weniger Firmen gedacht ist.
Das seit knapp 30 Jahren bestehende Gewerbegebiet südlich der Käthe-Kollwitz-Straße ist komplett besetzt. Auch im Gewerbegebiet „Hinterm Hügel“ an der Marie-Curie-Straße wurde die letzte verfügbare Fläche einem Investor angeboten. Damit gibt es im Bereich der A9 keine verfügbaren Flächen mehr, die interessierten Firmen angeboten werden können. Der Stadt Weißenfels liegen aber immer wieder Anfragen von Unternehmen vor.
Es ist die Aufgabe der Stadt Weißenfels, auch Angebote für kleinere, regional aufgestellte Firmen bereitzustellen, die zusätzliche Flächen suchen. Die neue landwirtschaftliche Fläche an der Johann-Reis-Straße kann dies gewährleisten. Sie befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Weißenfels, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Südlich grenzt das bereits vorhandene Gewerbegebiet an der Max-Planck-Straße an. Südöstlich befinden sich die Betriebsanlagen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd und der Remondis Mitteldeutschland GmbH. Eine gewerbliche Vorprägung des Areals ist somit gegeben. Durch bestehende Grünflächen im Westen und die mögliche Eingrünung im Süden kann das geplante Gewerbegebiet landwirtschaftlich integriert werden. Durch die Lage ist nur mit geringen Erschließungskosten zu rechnen. Die Kosten trägt die Stadt Weißenfels und legt sie dann auf die Grundstückskosten um. Die Stadt Weißenfels ist bemüht, dem landwirtschaftlichen Pächter Alternativflächen anzubieten.

– Annahme Sponsoring-Gelder –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, mehrere Sponsoring-Vereinbarungen anzunehmen. Zum einen geht es um 10.000 Euro, welche die Stadt Weißenfels von der Sparkasse Burgenlandkreis für die Finanzierung großer Veranstaltungen wie beispielsweise der Weißenfelser Theatertage und des Weißenfelser Stadtfestes erhalten hat. Der Sponsoring-Partner erhält dafür Werbemöglichkeiten (beispielsweise auf Plakaten und Flyern kultureller Anlässe). Zum anderen geht es um insgesamt 35.700 Euro, welche die Stadt Weißenfels zur Finanzierung der Eislaufbahn genutzt hat, die vom 28. November 2024 bis 6. Januar 2025 auf dem Weihnachtsmarkt stand. Zur Verfügung gestellt wurde das Geld von der Weißenfelser Wohnungsbau Wohnungsverwaltung GmbH, der Sparkasse Burgenlandkreis, den Weißenfelser Stadtwerken und dem Tönnies Zerlegebetrieb (alle jeweils 8.925 Euro). Die Sponsoringpartner erhielten im Gegenzug Werbemöglichkeiten an der Eislaufbahn.

– Annahme Sachspende Heinickestraße –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, eine Spende der Hofmeister GmbH und Co.KG anzunehmen. Das Unternehmen ist mit der Neubaumaßnahme in der Heinickestraße beauftragt und hat auf eigene Kosten in einem Abschnitt von 130 Metern den Gehweg entlang der Heinickestraße 7 verbreitert sowie einen Grünstreifen entlang der Holländerstraße 28 und 30 neu angelegt. Die Baukosten im Wert von mehr als 17.000 Euro werden als Spende betrachtet.

– Widmungen von Straßen und Parkplätzen
Die Weißenfelser Stadtverwaltung erarbeitet aktuell das Straßenbestandsverzeichnis neu. Im Rahmen dieser Arbeiten fallen Versäumnisse auf. Der Weißenfelser Stadtrat hat deshalb mehrere Widmungen von Straßen und Plätzen beschlossen.
-Der Abzweig der Gabelsbergerstraße (zwischen Hausnummern 6 und 24) war bisher eine öffentliche Privatstraße und wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Stadt Weißenfels ist Eigentümerin des Flurstückes.
-Der Birkenweg in Großkorbetha war bisher eine öffentliche Privatstraße und wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Stadt Weißenfels ist Eigentümerin des Flurstückes.
-Der Parkplatz an der Langendorfer Straße wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Im Rahmen der Erarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass der Parkplatz bisher nicht gewidmet ist. Die Stadt Weißenfels ist Eigentümerin des Flurstückes.
-Der Parkplatz An den Stufen (zwischen Leipziger Straße und der Straße An den Stufen) wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Nach dem Bau des Parkplatzes im Jahr 2009 erfolgte keine Widmung. Die Stadt Weißenfels ist Eigentümerin des Flurstückes.
-Der Platz vor dem Grundstück Nikolaistraße 38 wird als Parkplatz gewidmet. Die bestehende Widmung wird somit erweitert. Im Rahmen der Erarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass der Platz bisher nicht als Parkplatz gewidmet, sondern als breiter Gehweg angelegt ist. Die Fläche wird aber seit vielen Jahren als Parkplatz genutzt.
-Der Parkplatz Fischgasse wird dem öffentlichen Verkehr (Bewohnerparkplatz) gewidmet. Nach dem Bau des Parkplatzes im Jahr 2003 erfolgte keine Widmung. Die Stadt Weißenfels ist Eigentümerin des Flurstückes.