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Datum: 06.10.2023

Stadtratssitzung Oktober 2023

Der Weißenfelser Stadtrat traf sich am Donnerstag, 5. Oktober 2023, zur Sitzung in der Sachsen-Anhalt-Kaserne. Generalarzt Dr. Bruno Most, stellvertretender Kommandeur des Kommandos Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung, informierte die Räte zunächst über den Bundeswehrstandort. Danach wurde zur regulären Tagesordnung übergegangen. 30 Stadträte waren anwesend. Punkte der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse

– Stadtbibliothek Weißenfels –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Jahresgebühr für die Nutzung der Stadtbibliothek Weißenfels auf 8 Euro festzusetzen. Dies entspricht einer Erhöhung um 1,50 Euro. Die Räte beschlossen zudem, dass Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr die Bibliothek kostenfrei nutzen können. Bisher galt eine Gebührenbefreiung bis zum 16. Lebensjahr. Der Beschluss sieht außerdem die Einführung einer Partnerkarte vor. Dabei erhält die Partnerin oder der Partner eines Vollzahlers 50 Prozent Rabatt auf die Jahresgebühr (nur 4 Euro Jahresgebühr). Das Bibliotheksteam erhofft sich durch diese Maßnahme, neue Nutzerinnen und Nutzer zu gewinnen. Der neue Gebührensatz und die neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2024.
In der Benutzungssatzung der Stadtbibliothek Weißenfels wurde zudem eine Änderung vorgenommen. So wurde die aktuelle Verwaltungsgebühr in eine Benutzungsgebühr umgewandelt, weil das bisherige Berechnungsverfahren wenig plausibel und sehr komplex ist.

– Widmung von Straßen –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, drei Straßen in der Ortschaft Tagewerben dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich zum einen um den Alten Kirschweg, der auf einer Gesamtlänge von 185 Metern von der Gabelung am Weg zum Wasserturm bis zum Neuen Mittelweg verläuft. Zum anderen wurde der Neue Mittelweg gewidmet. Auf insgesamt 130 Metern verläuft dieser vom Weg zum Wasserturm in nordöstliche Richtung und mündet auf der Höhe der Zufahrt zum Grundstück Neuer Mittelweg wieder in den Weg zum Wasserturm. Schließlich wurde auch eine Widmung des Weges zum Wasserturm vorgenommen, der eine Gesamtlänge von gut 310 Metern aufweist. Er beginnt am Markwerbener Weg und verläuft in östliche und später in nördliche Richtung, wo sich der Weg gabelt, um dann in den Neuen Mittelweg und in den Stadtweg zu münden.
Die Straßen wurden bereits im Jahr 1995 gebaut. Eine Festsetzung der Straßen als öffentliche Verkehrsflächen erfolgte durch die damalige Verwaltungsgemeinschaft Großkorbetha/ Saaletal jedoch nicht. Die fehlende Widmung wurde im Rahmen der Erarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses nun festgestellt. Da die Flächen bereits von der Öffentlichkeit genutzt werden und auch weiterhin ein Interesse daran besteht, dass die Flächen dem Gemeingebrauch zur Verfügung stehen, war eine Widmung gerechtfertigt.

– Garagenhof Selauer Straße –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig den Entwurf des Bebauungsplans „Garagenhof Selauer Straße“ im Ortsteil Borau beschlossen.
Auf dem ehemaligen Kasernengelände südlich der Selauer Straße auf Höhe der Hausnummern 81 bis 89 sollen Garagen und Lagerräume entstehen. Zulässig sind auch nicht beheizte oder gekühlte Lagerräume. Ausdrücklich nicht zulässig sind hingegen Lager für Abfälle oder Gefahrstoffe sowie Deponien und Lagerplätze.
Der Weißenfelser Stadtrat hatte Anfang Juni 2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das 27.000 Quadratmeter große Gebiet beschlossen. Auf dem Grundstück befinden sich alte Gebäude, welche einst zur Unterbringung von Militärfahrzeugen und Technik genutzt wurden. Der Eigentümer plant, die Gebäude wiederherzustellen. Da die Gebäude lange Zeit nicht mehr genutzt wurden, lag kein Bestandsschutz mehr vor und die Aufstellung eines Bebauungsplanes war notwendig. Die Kosten für das Verfahren trägt der Grundstückseigentümer.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird im Amtsblatt bekanntgemacht und kann dann einen Monat lang auf der Internetseite der Stadt Weißenfels eingesehen werden. Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.  

– Bildungscampus –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig die 2.  Änderung des Bebauungsplanes „Friedrichsstraße/ Schwedenstein/ Niemöllerplatz“ beschlossen. Im Planteil wurden Grünflächen in Gemeinbedarfsflächen (Schule) geändert sowie Baugrenzen entsprechend neu festgelegt. Durch die Reduzierung der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen am Rosalskyweg und an der Ecke Nikolaistraße/Saalstraße wird das Bauland (inklusive Gemeinbedarfsflächen) um etwa 1.200 Quadratmeter vergrößert. Nur so kann der Flächenbedarf des Bildungscampus gedeckt werden. Die Grünflächen innerhalb des Rosalskyweges bleiben hingegen uneingeschränkt erhalten. Darüber hinaus wurden die Höhen und Dachformen für diesen Bereich gemeinsam mit der Denkmalschutzbehörde und Vertretern des Burgenlandkreises abgestimmt und entsprechend im Entwurf festgesetzt.
Der Bebauungsplan „Friedrichsstraße/ Schwedenstein/ Niemöllerplatz“ ist seit dem Jahr 1999 rechtskräftig. Das gesamte Gebiet umfasst eine Fläche von etwa zehn Hektar und erstreckt sich südlich der Saale am Niemöllerplatz bis zur Langendorfer Straße. Eine erste Änderung des Bebauungsplanes wurde im Jahr 2016 im Zusammenhang mit dem Bau des Klimaparkplatzes notwendig.
Bereits im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) führte die Stadt Weißenfels im Jahr 2021 die Maßnahme „ehemaliges Clarissenkloster/ Goethegymnasium als Bildungsstandort“ auf. Auch das ISEK Altstadt/Mitte, welches Ende 2022 von den Stadträten beschlossen wurde, enthielt die Maßnahme „Entwicklung Bildungscampus Weißenfels inklusive Sanierung des ehemaligen Clarissenklosters“.
Der Burgenlandkreis möchte vor Ort einen Campus für die Nutzung als Gymnasium, Volkshochschule und Kreismusikschule schaffen. Dadurch entsteht ein höherer Platzbedarf, welcher nur mit einer Bebauung in Angrenzung an das Gymnasium und das Kloster gedeckt werden kann.
Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Stadt Weißenfels. Für die Durchführung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Weißenfels keine Kosten.

– Strong Cities Network –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Stadt Weißenfels Mitglied im Netzwerk der „Strong Cities“ (deutsch: starke Städte) wird. In dem Netzwerk setzen sich mehr als 200 Städte und Gemeinden für die Förderung, Umsetzung und den Austausch von lokalen Ansätzen zur Bekämpfung aller Formen von gewalttätigem Extremismus, Hass und Polarisierung ein. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
Die Mitglieder des „Strong Cities Network“ bekennen sich in Wort und Tat unter anderem dazu, alle international anerkannten Menschenrechte zu unterstützen und zu schützen. Die Rechte aller Menschen, unabhängig von Religion, Nationalität oder sozialer, kultureller und ethnischer Zugehörigkeit gilt es zu schützen und zu verteidigen. Proaktiv soll gegen alle Erscheinungsformen von Hass und Diskriminierung in der Stadt vorgegangen werden. Ziel aller Netzwerkmitglieder ist zudem ein kooperativer Austausch über Erfahrungen und Lösungsansätze, um die Stärke und Widerstandsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu erhöhen.