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Datum: 01.10.2023

Verbrennung von Gartenabfällen im Oktober

Pflanzliche Gartenabfälle können im Monat Oktober montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 12 Uhr unter Beachtung des Brandschutzes und der Wetterlage auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen und an den beiden gesetzlichen Feiertagen (3. und 31. Oktober 2023) ist nicht zulässig. Gestattet ist dies jedoch nur in den zu Weißenfels gehörenden Ortschaften, nicht aber in der Kernstadt Weißenfels und in Borau. Untersagt ist das Verbrennen bei starkem Wind. Des Weiteren darf es nicht zu Beeinträchtigungen durch starke Rauchentwicklung kommen. Darüber informierte das Umweltamt des Burgenlandkreises. Die Behörde bitte die Bürgerinnen und Bürger aber dringend darum, trotzdem auf das Verbrennen zu verzichten und die Abfälle stattdessen durch Kompostierung zu verwerten oder in den lokalen Annahmestellen abzugeben. Somit werden nicht nur Qualm und Brandgeruch vermieden, sondern es kann auch ein Beitrag dazu geleistet werden, die Luftqualität zu verbessern. Außerdem werden die abgegebenen pflanzlichen Gartenabfälle sowohl zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet, als auch im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Annahmestellen und Öffnungszeiten:

Wertstoffhof Weißenfels, Straße am Wehr in Weißenfels:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 10-17:30 Uhr
Samstag: 9-15 Uhr
Dienstag, Sonntag: geschlossen

Kompostwerk Weißenfels, Johann-Reis-Straße 21 in Weißenfels:
Montag-Freitag: 13-16 Uhr

Hinzu kommen 16 weitere Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR und ihrer Partner in der Umgebung:
-Wertstoffhöfe Naumburg, Zeitz
-Kompostplatz Nißma
-saisonale Annahmestellen in Freyburg, Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Karsdorf, Kleinhelmsdorf, Kulkwitz, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Roßleben, Saubach und Teuchern

Für private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal 1 Kubikmeter pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus wird durch die AW SAS-AöR die Möglichkeit geboten, Grün- und Astschnitt im 14-tägigen Rhythmus über die Biotonne oder eine Zusatzbiotonne im Holsystem entsorgen zu lassen.

Vorschriften beim privaten Verbrennen von Grünschnitt:

Garten- und Grundstücksbesitzer dürfen nur trockene Gartenabfälle verbrennen, die nicht durch alternative Möglichkeiten wie beispielsweise Biotonne, Eigenkompostierung oder Entsorgung über Container verwertet werden können. Das Mitverbrennen von Abfällen anderer Art wie Pappe, Papier, Kunststoffe, Reifen, Farben, behandeltes Holz und dergleichen ist untersagt. Vor dem Verbrennen ist der Abfall umzuschichten, um Kleintiere wie Igel, Mäuse oder Insekten, welche sich  möglicherweise in dem Haufwerk aufhalten, zu schützen (es reicht nicht aus, am Haufen zu rütteln, da sich viele Tiere ruhig verhalten, anstatt die Flucht zu ergreifen). Die Verwendung von Mineralölprodukten zum Entzünden und Aufrechterhalten des Feuers ist untersagt.

Der zu verbrennende Haufen darf eine Höhe von einem Meter und eine Grundfläche von vier Quadratmetern nicht überschreiten. Die allgemeinen Regeln des Brandschutzes wie beispielsweise eine ständige Beaufsichtigung und das Bereithalten von Löschwasser sind stets einzuhalten.

Durch die Mitarbeiter des Umweltamts Burgenlandkreis werden Kontrollen zur Einhaltung der Verbrennungsvorschriften durchgeführt. Jede Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Anfragen, Hinweise und Beschwerden zur Verbrennung pflanzlicher Gartenabfälle nimmt das Umweltamt des Burgenlandkreises unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de entgegen. Anfragen und Beschwerden zur Verbrennung können via Smartphone auch auf der mobilen Internetseite http://umweltradar.blk.de mitgeteilt werden.