Hier schreibt der Oberbürgermeister
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Jahr 2024 scheint von Herausforderungen mit vielerlei Tiefschlägen, aber auch von einigen positiven Höhepunkten gezeichnet zu sein. Ich möchte Sie gerne in diesem Vorwort mitnehmen. Vielleicht einmal mehr, als ich es oft sonst kann. Denn jene Geschichten „hinter den Kulissen“ sind nicht nur spannend, sondern versprechen jedes Mal aufs Neue den Charakter von schier unlösbaren Aufgaben auszuprägen.
Ein Paradebeispiel dafür ist die Entwicklung unseres Schlosses. Hier zeigt sich, dass „Dranbleiben“, beharrliches Handeln und vor allem konsequentes Verhandeln zum Erfolg führen. Für Kurzstreckenläufer wäre die folgende Episode unserer Stadtgeschichte nichts gewesen. Doch unsere Beharrlichkeit hat sich gelohnt: Die Stadt Weißenfels hat am 30. September 2024 einen Fördermittelbescheid in Höhe von 33,35 Millionen Euro für den Ausbau des südlichen Westflügels und des Südflügels von Schloss Neu-Augustusburg zu einem modernen Behördenstandort erhalten. Im Beisein von Ministerpräsident Reiner Haseloff und Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze wurde mir medienwirksam der Fördermittelbescheid auf der Schlossterrasse überreicht. Es handelt sich um eines der bedeutendsten Strukturwandelprojekte im Burgenlandkreis, vielmehr jedoch ist es DAS größte Bauprojekt, das die Stadt Weißenfels selbst umsetzen wird. Mit der Fördermittelübergabe durch den Ministerpräsidenten kann die Stadt Weißenfels nun nach einer langen Zeit des zähen Ringens um die Ausfinanzierung die Sanierung des südlichen Westflügels und des Südflügels von Schloss Neu-Augustusburg beginnen. Es ist – in der Tat – ein Jahrhundertvorhaben für die Stadt und gleichzeitig eine Strategie, um im Zuge des Strukturwandelprozesses hochwertige Arbeitsplätze in Weißenfels zu verankern. Am Ende des Jahrzehnts wird so ein Teil des Schlosses zu einem Behördenstandort für 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Landwirtschaft und Flurneuordnung transformiert. Damit fördern wir die notwendige Stabilisierung der bürgerlichen Mitte in unserer Stadt.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Lage: Die Strukturwandelmittel dürfen per Gesetz nämlich nicht in einzelne Unternehmen fließen. Vielmehr müssen unter anderem die Landkreise und Kommunen mit dem Geld im Kohlerevier Rahmenbedingungen schaffen. Im „Strukturstärkungsgesetz“ heißt es, dass die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umgesetzt werden sollen. Das Gesetz stellt somit einen besonderen, anlassbezogenen Baustein der Regionalpolitik dar. Auf diese Weise sollen aber nicht nur die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abgemildert werden. Die Kohleregionen sollen vielmehr eine echte Chance erhalten, nach dem Kohleausstieg besser dazustehen als zuvor.
Hinzu kommt, dass wir als Kommune parallel städtebauliche Anreize schaffen. Dazu gehören zum Beispiel die geplante Ausweisung des Gründerzeitquartiers in der Neustadt als Sanierungsgebiet, das nachhaltige Bauen in Weißenfels entsprechend des Leitsatzes „Alles an einem Ort“ und der vergünstigte Erwerb von Baugrundstücken für junge Familien. All diese Entwicklungen und Pläne machen deutlich: Wir stellen derzeit die Weichen und senden das Signal, dass Weißenfels Aufbruch heißt und es sich lohnen wird in der Saalestadt zu investieren.
Zurück zum Schloss: Es ist eine erhebliche Summe, die wir nun bekommen, um das Vorhaben umzusetzen. Insgesamt werden dabei mehr als 40 Millionen Euro investiert. Doch der Weg dorthin war ein langer. Obschon vor Jahren groß angekündigt, drohte dem Projekt zwischenzeitlich mehrmalig das Aus, weil die Finanzierung der Mehrkosten nicht geklärt war bzw. nicht geklärt werden konnte und zum andern eine nicht gerade kleine Personengruppe auf den unterschiedlichen Ebenen gegen unser Weißenfelser Projekt gearbeitet hat. Es war vorrangig meine Aufgabe, im Land, im Landkreis und im Stadtrat weiter dranzubleiben. Am Ende ist es vor allem drei Personen zu verdanken, dass das Schloss nun realisiert wird: Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, Landrat Götz Ulrich und Landtagsabgeordnete Elke Simon-Kuch. Denn es waren einst 23,8 Millionen Euro Fördermittel veranschlagt, die uns zugesagt wurden. Darüber hinaus brauchte es eben genau diese Personen, die mit mir gemeinsam an einem Strang gezogen und alle Hebel in Bewegung gesetzt haben, um ans Ziel zu kommen. So können wir uns mit etwa 10 Millionen Euro mehr Fördermitteln an die Arbeit machen. Welch frohe Kunde!
Ich möchte in diesem Zuge auf die Themen Wohnen im Bestand und Neubau von Einfamilienhäusern in Weißenfels hinweisen. Dieser Teil der Stadtentwicklung wird im kommenden Jahr mit einem konkreten Strategieprogramm veröffentlicht. Doch zur Stabilisierung unserer Kernstadt und der Ortschaften gehört auch der Ausblick auf die unterschiedlichen Bereiche. Schauen Sie selbst, welche Fördermöglichkeiten es vom Bund für Privatpersonen gibt.
Fördermöglichkeiten in Aussicht. Zielgruppe: junge Familie:
Förderprogramm I „Jung kauft alt“
• Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inklusive (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.
• Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro (Netto) bei einem Kind (+10.000 Euro je weiteres Kind).
• Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
• Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind (z.B. Ferienwohnungen, Gartenhäuser). Die Zweckbindung – selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf Jahren. Die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.
• Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und betragen bei einem Kind maximal 100.000 Euro, bei zwei Kindern maximal 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern maximal 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
• Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, ebenso die Kombination mit BEG-Mitteln (Sanierungsförderung).
• Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld erhalten haben.
Förderprogramm II „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“
Eng verwoben mit der städtischen Strategie des nachhaltigen Bauens wird eine zweite Sparte vom Bund gefördert: Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude sowie neu errichteter klimafreundlicher Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle investierenden Personen (Auftraggebende der Maßnahme) sowie Ersterwerbende (die erstmalige Käuferin bzw. der erstmalige Käufer)
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem folgende Anforderungen:
• Energetischer Standard Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzhaus 55
• Ausschluss fossiler Brennstoffe und Biomasse für die zentrale Wärmeerzeugung im Gebäude oder gebäudenah
• Die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) bzw. „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS“ (QNG-PLUS)
• Einhaltung der Flächengrenzwerte gemäß den „Technischen Mindestanforderungen“
• Einhaltung der Grenzwerte von ausgewählten gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus gemäß den „Technischen Mindestanforderungen“
Mehr dazu auf der offizielle Internetseite KFW: https://www.kfw.de/kfw.de.html
Und für jene, die qualitativen Wohnraum in Weißenfels schaffen wollen, Sie können durch das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung von steuerlichen Vorteilen durch die sogenannte „Degressive AfA 5%, 6 Jahre“ profitieren. „[…] Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt rückwirkend für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.“
Mehr zur degressiven AfA auf der offizielle Internetseite des Bundesministeriums: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/03/degressive-afa.html
Ich wünsche unserer Stadt und uns allen, dass wir aus diesem Aufbruch etwas machen. Die positive Wirkung – auch durch eine Umnutzung eines Teils des Schlosses – muss im städtischen Gefühl sowie weiteren Folgeinvestitionen zum Ausdruck kommen.
Herzlichst grüßt Sie,
Martin Papke
Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels