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Rechnungsprüfungsamt

  • Oberbürgermeister

    Markt 1
    06667 Weißenfels

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  • Über das Rechnungsprüfungsamt Weißenfels

    Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Weißenfels besteht aus 3 Prüfern und erfüllt die Aufgaben der örtlichen Prüfung nach § 140 und 142 KVG LSA. Dazu gehören unter anderem:

    • die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses,
    • die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
    • die Prüfung von Vergaben,
    • die Prüfung von Verwendungsnachweisen öffentlicher Zuwendungen, sowie
    • die Prüfung der Eröffnungsbilanz.

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Sonderstellung in der Stadtverwaltung, da die Prüfer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig und weisungsfrei sind. Weder der Stadtrat noch der Oberbürgermeister können Anweisungen zur Durchführung von Prüfungen geben. Dies bedeutet, dass keine rechtsverbindliche Einflussnahme auf die Auswahl der Prüfungsgegenstände, den Zeitpunkt, die Durchführung und das Ergebnis der Prüfungen erfolgt.

    Leitbild der kommunalen Rechnungsprüfung

    Auszug aus der IDR-Prüfungsleitlinie 10

    „Unser Auftrag:

    Wir erfüllen als Teil der kommunalen Selbstverwaltung unseren gesetzlichen Auftrag als Organ der kommunalen Finanzkontrolle nach den Regelungen der Gemeindeordnungen.

    Unser Selbstverständnis:

    Wir schaffen Mehrwert, indem wir durch Prüfung und Beratung dazu beitragen, Prozesse und Strukturen zu optimieren sowie Chancen und Risiken aufzuzeigen. Wir unterstützen die Gremien und die Verwaltung bei ihren Führungsaufgaben und ihrer Entscheidungsfindung. Wir verstehen uns als unabhängige und weisungsfreie Partner der Verwaltung und der gewählten kommunalen Gremien im Interesse der Bürgerinnen und Bürger; wir sind nicht operativ tätig. Wir kennen die Ziele und Aufgaben der Kommune, die Rahmenbedingungen und die Entwicklungen im kommunalen Umfeld. Wir informieren uns umfassend, um sachgerechte und überzeugende Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen abzuleiten.“