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Wahlen

Ob Ortschaftsrat, Stadtrat, Kreistag, Landtag, Bundestag, EU-Parlament, Oberbürgermeister oder Landrat – all diese Gremien und Ämter werden von Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sie möchten sich über anstehende Wahlen informieren oder Wahlergebnisse einsehen? Eine Übersicht über zugelassene Wahlvorschläge, eine Auflistung der Weißenfelser Wahlbezirke, aktuelle Wahlbekanntmachungen sowie Grafiken mit den Wahlergebnissen finden Sie auf den folgenden Seiten. 

Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Antrag auf Briefwahlunterlagen bis spätestens 21.02.2025 15.00 Uhr möglich

Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu fördern, informiert die Stadt Weißenfels nachfolgend über zentrale Abläufe und Fristen:

Vor Ort im Wahllokal ist die Abstimmung am 23. Februar 2025 von 08.00 bis 18.00 Uhr möglich. Hierzu sind der Personalausweis oder der Reisepass und gegebenenfalls die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

Informationen zur Briefwahl:

Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, sollte den Antrag so schnell wie möglich an die Stadt Weißenfels übersenden, damit die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen und der Wahlbrief fristgerecht zurückgesandt werden kann.

Das Formular zur schriftlichen Beantragung der Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Beantragung ist aber auch digital über den QR-Code oder den Link auf der Wahlbenachrichtigung möglich. Wer die Briefwahlunterlagen dringend benötigt, sollte jedoch die persönliche Beantragung im Briefwahlbüro vorziehen.

Der Antrag auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen muss bis spätestens 21.02.2025 15.00 Uhr gestellt werden.

Das Briefwahlbüro der Stadt Weißenfels befindet sich im Bürgerzentrum, Große Burgstraße 1,06667 Weißenfels und ist wie folgt geöffnet:

Montag bis Freitag        09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag        14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag vor der Wahl (21.02.2025) 09.00 bis 15.00 Uhr
Samstag vor der Wahl (22.02.2025)  09.00 bis 12.00 Uhr (nur in Fällen des § 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung)

Sollte der Wahlschein verloren gegangen oder die beantragten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig eingegangen sein, kann bis zum Samstag, dem 22. Februar 2025, ein neuer Wahlschein beantragt werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung, können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr beantragt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten spätestens am Mittwoch, dem 19. Februar 2025, vor der letzten Leerung des Briefkastens bei der Post abgegeben werden, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommen. Der Wahlbrief kann auch direkt bei der auf dem Briefwahlumschlag angegebenen Adresse abgegeben werden. In diesem Fall kann der Einwurf noch bis zum Wahltag 18.00 Uhr erfolgen.