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Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:

  • Osterfeuer
  • Maifeuer
  • Martinsfeuer
  • Feuer zur Walpurgisnacht

Weitere Hinweise

Bitte beachten Sie, dass

  • ab einem Durchmesser des Feuers von 2m die Anwesenheiit der Feuerwehr vor Ort verpflichtend ist
  • bei Waldbrandstufe 4 und 5 ein Feuer grundsätzlich verboten ist (auch nach vorheriger Genehmigung).

Rechtsgrundlage

Es gilt der §6 in Verbindung mit §12 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Weißenfels.