Stadtratssitzung Oktober 2025
Der Weißenfelser Stadtrat kam am 9. Oktober 2025 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 22 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren:
Beschlüsse
– Jahresabschluss WVW –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig den Jahresabschluss 2024 der WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH mit einem Jahresüberschuss von knapp 1,3 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von etwa 62,2 Millionen Euro festgestellt (7 Stadträte waren befangen). Im Vorjahr gab es ein Jahres-Minus von etwa 5.500 Euro. Das Ergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus umfangreichen Investitionstätigkeiten, die in Teilen durch Darlehen finanziert sind, und aus erzielten Erlösen aus dem Verkauf von Eigentumswohnungen. Der Jahresüberschuss wird auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
Die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH verwaltete im Jahr 2024 insgesamt 2.526 Wohnungen im eigenen Bestand. Davon waren 1.920 Wohnungen vermietet. Die Leerstandsquote im vermietbaren Kernbestand betrug 20,3 Prozent. Im Jahr 2024 wurden mehr neue Mietverträge abgeschlossen als Kündigungen eingereicht. Die Gegenüberstellung ergibt ein Plus von 13 Verträgen. Hauptgründe für die Beendigung von Mietverhältnissen sind der Umzug eines Mieters in ein Altenheim oder der Tod eines Mieters.
Im Jahr 2024 wurden unter anderem 32 Wohnungen umfassend saniert. Weitere neun Wohnungen befanden sich am 31. Dezember 2024 noch im Bau. Im Stadtteil West wurden eine 2-Raum und eine 3-Raum-Wohnung zusammengelegt und somit ein attraktiver Grundriss geschaffen, der heutigen Anforderungen entspricht. Mehrere Häuser in der Burgwerbener Straße und in der Merseburger Straße erhielten neue Balkone. Diverse Fassadenarbeiten und Treppenhausneugestaltungen konnten ebenfalls abgeschlossen werden.
Darüber hinaus nutzte die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH das Jahr 2024 für die weitere Bereinigung des Immobilienprofils. Zum 31. Dezember 2024 befanden sich nur noch 304 Altbauobjekte im Besitz der WVW, die ebenfalls veräußert werden sollen. Für die Käufer gilt eine Sanierungsverpflichtung, die im Grundbuch eingetragen ist. Bei Nichterfüllung erfolgt eine Rückabwicklung. Unabhängig davon ist die Nachfrage am Grundstücksmarkt weiterhin hoch. Dies ermöglichte es der WVW, auch 51 Eigentumswohnungen zu veräußern (im Jahr 2023 waren es 45 Wohnungen, im Jahr 2022 waren es 56 Stück).
– Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet –
Der Burgenlandkreis hat zusammen mit Weißenfels, Lützen und Hohenmölsen das Ziel, am Verkehrsknotenpunkt Autobahn A9 und Bundesstraße B91 ein Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet (IKIG) zu entwickeln. Die Umsetzung dieser Absichten begleitet die Stadt Weißenfels bauplanungsrechtlich. Der Weißenfelser Stadtrat hat deshalb für die Ortschaft Langendorf den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (18 Stimmen dafür, 4 dagegen). Anschließend werden auch die Öffentlichkeit und Behörden zum Vorentwurf beteiligt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden die etwa 117 Hektar großen Flächen an der A9, die aktuell größtenteils landwirtschaftlich genutzt werden, zu einer gewerblichen Baufläche umgewidmet.
Darüber hinaus wurde Oberbürgermeister Martin Papke von den Stadträten beauftragt, einen Vertrag mit den anderen am IKIG beteiligten Städten abzuschließen. In der Vereinbarung verpflichten sich die Städte dazu, dass die Darstellung der gewerblichen Bauflächen in den jeweiligen Flächennutzungsplänen künftig von den Vertragspartnern nur gemeinsam aufgehoben, geändert oder ergänzt werden kann.
Hintergrund:
Die Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes ist ein Leuchtturmprojekt des Strukturwandels in Sachsen-Anhalt. Nach dem Ausstieg der Gemeinde Teuchern umfasst das geplante Industrie- und Gewerbegebiet (IKIG) an der A9 nur noch eine Fläche von 265 Hektar anstatt der ursprünglich geplanten 400 Hektar. Das Projekt verkleinert sich somit erheblich, da Teuchern keine Flächen mehr zur Verfügung stellen wird. Mit dem IKIG sollen Unternehmen Möglichkeiten zur Expansion und Neuansiedlung erhalten und dadurch hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden. Attraktiv sind vor allem die zentrale Lage in Mitteldeutschland und die Anbindung an die Autobahn A9, die Bundesstraße B91 sowie die Autobahnen A38 und die A4. Auch das Luftdrehkreuz Leipzig/Halle befindet sich in mittelbarer Nähe. Bei der Erschließung des Gewerbegebietes wird ein Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit gelegt. So ist unter anderem die Versorgung mit grünem Wasserstoff geplant. Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zudem möglichst innerhalb des Gebietes umgesetzt werden, sodass die Flächenversiegelung vor Ort reduziert wird.
Der Burgenlandkreis ist wirtschaftlich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen Lebensmittelindustrie, Metallverarbeitung, Maschinenbau, Logistik und Großhandel geprägt. Einen besonderen Stellenwert nehmen die chemische Industrie und die Braunkohlewirtschaft ein. Mit dem geplanten Ausstieg aus der Kohleverstromung steht dem Burgenlandkreis ein umfassender wirtschaftlicher Umbruch bevor. Die Herausforderung besteht darin, neue Perspektiven für Wertschöpfung und Beschäftigung in der Region zu eröffnen.
Bestehende Gewerbegebiete in der Region weisen nur kleine zusammenhängende Flächenkapazitäten von maximal fünf Hektar auf. Größen von zehn Hektar, wie aktuell oft von Investoren nachgefragt, sind nicht existent. Dieser Bedarf kann an den bestehenden Gewerbestandorten im südlichen Sachsen-Anhalt nicht gedeckt werden.
– Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage Tagewerben –
In Tagewerben soll eine Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage entstehen. Das Unternehmen Vicus Real Estate 21 GmbH verfolgt dieses Vorhaben. Der Weißenfelser Stadtrat hat hierfür eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (21 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Für die 2,6 Hektar große Fläche östlich der Straße Am Happberg war aktuell eine landwirtschaftliche Nutzung festgelegt. Mit der Änderung darf das Grundstück als Sondergebiet zum Betrieb einer Boden- und Bauschuttaufbereitungsanlage genutzt werden. Die Kosten für das Planänderungsverfahren übernimmt der Vorhabenträger.
– Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig einer Stellungnahme der Stadt Weißenfels zum zweiten Entwurf der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Sachsen-Anhalt zugestimmt. Darin fordert die Stadt Weißenfels, dass auch in Ortschaften neue Wohnbauflächen entwickelt werden dürfen. Dies soll besonders für Ortschaften gelten, die über eine eigenständige soziale Struktur, beispielsweise mit Kindergärten und Schulen, verfügen. Entsprechend der Regelungen des aktuellen LEP ist eine Wohnbauflächenentwicklung in nicht-zentralen Orten nur im Rahmen des örtlichen Bedarfs (Eigenentwicklung) möglich. Die Schaffung neuer Baugrundstücke fürs Wohnen beschränkt der aktuelle LEP auf die Kernstadt.
Der LEP ist ein fachübergreifendes Konzept, in dem anhand von Zielen und Grundsätzen die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des gesamten Landes Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren festgelegt wird. In Bezug auf die Stadt Weißenfels weist der LEP die Saalestadt beispielsweise als Mittelzentrum und damit als bedeutsamen Wirtschafts- und Infrastrukturstandort aus. Die Industrie- und Gewerbefläche an der A9 wird als Vorrangstandort geführt.
In einer ersten Stellungnahme wies die Stadt Weißenfels im März 2024 darauf hin, dass bestimmte Inhalte fehlten. So wurden beispielsweise Belange des Klimaschutzes nicht berücksichtigt. Auch das Hochwasserschutzgebiet Saale fehlte. Des Weiteren waren die geplante S-Bahn-Anbindung zwischen Weißenfels und Leipzig und die überregionale ICE-Anbindung im LEP nicht aufgeführt. Die Stadt Weißenfels forderte in der Stellungnahme zudem, dass die Ortschaften über das Maß des Eigenbedarfs hinaus weiterentwickelt werden dürfen. Fast alle Anregungen wurden berücksichtigt; die Hinweise zur Siedlungsentwicklung jedoch nicht.
– Widmungen der Straße Uferpromenade –
Die Weißenfelser Stadtverwaltung erarbeitet aktuell das Straßenbestandsverzeichnis neu. Im Rahmen dieser Arbeiten fallen Versäumnisse auf. Der Weißenfelser Stadtrat hat deshalb einstimmig die Widmung der Straße Uferpromenade beschlossen. Die Straße war bisher eine öffentliche Privatstraße und wird nun dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Stadt Weißenfels ist Eigentümerin des Flurstücks.
– Wahl des ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig den Leiter des Fachbereichs Finanzdienste Mathias Schicke zum ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters zum 10. Oktober 2025gewählt. Zuvor nahm seit Juli 2022 der ehemalige Rechtsamtsleiter Steve Mämecke diese Aufgabe wahr. Auf eigenen Wunsch verließ er Ende Juli 2025 die Weißenfelser Stadtverwaltung, sodass eine Neubesetzung des ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters notwendig wurde. Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters ist Maik Trauer, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste.
Bei beiden Posten handelt es sich lediglich um eine Abwesenheitsvertretung im Verhinderungsfall. Der Stellvertreter hat die gleichen Rechte und Befugnisse, ist aber an zuvor erteilte Weisungen des Oberbürgermeisters gebunden. Bei einer Vertretung in Sitzungen des Stadtrates, besteht ein Rederecht sowie das Recht, Anträge einzubringen oder Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen. Der Vertreter hat aber kein Stimmrecht. Im Unterschied zum Beigeordneten gibt es auch keinen eigenen Geschäftskreis. Da hoheitliche Aufgaben im Vertretungsfall übernommen werden, muss der Stellvertreter des Oberbürgermeisters den Beamtenstatus aufweisen.