Weißenfelser Stadtwirtschaft ist auf Wintereinbruch vorbereitet
Die Weißenfelser Stadtwirtschaft hat den Winterdienstplan für 2025/2026 veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem den Tourenplan, der aufgrund festgelegter Dringlichkeitsstufen aufzeigt, welche Straßen im Falle eines Wintereinbruches zuerst von Schnee und Eis befreit werden.
Die Rufbereitschaft für den Winterdienst begann offiziell am 14. November 2025. Sie gilt bis 18. März 2026. Dank Drei-Schicht-System können im Notfall bereits um 3 Uhr morgens die ersten Mitarbeiter ausrücken. Die Winterdienstbereitschaft gilt montags bis sonntags in der Kernstadt von 3 bis 20 Uhr und in den Ortsteilen von 4 bis 20 Uhr. Insgesamt teilt sich der Dienst auf 18 Touren auf. So sind bei Wintereinbruch allein auf den Straßen in der Kernstadt und in den Ortsteilen insgesamt 24 Mitarbeiter der Stadtwirtschaft im Schichtsystem mit Räum- und Streufahrzeugen unterwegs. Hinzu kommt der Winterdienst auf Gehwegen und an Haltestellen für den insgesamt 44 Mitarbeiter eingesetzt werden können. Für das Räumen von Landes- und Bundesstraßen ist die Stadt Weißenfels nicht zuständig.
Um gut vorbereitet in den Winter zu starten, hat die Stadt Weißenfels bereits das Streugut in der Lagerhalle Leipziger Straße, in den zwei Silos am Standort des Bauhofes in Weißenfels-West und an den Bauhofstützpunkten in den Ortschaften aufgefüllt.
Die Stadt Weißenfels weist ausdrücklich darauf hin, dass Anwohner und Eigentümer verpflichtet sind, selbst für die Schneeräumung und Beseitigung von Glättegefahren zu sorgen. So legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Weißenfels fest, dass verschneite oder vereiste Gehwege vor dem Grundstück auf einer Breite von mindestens einem halben Meter zu räumen sind. Auch das Streuen bei Glatteis und die Sicherstellung eines gefahrlosen Zugangs für Fußgänger ist festgeschrieben. Die Räum- und Streupflicht gilt in der Zeit von 7 bis 21 Uhr. Die Straßenreinigungssatzung ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Weißenfels zu finden.
Aus Erfahrungen in den vergangenen Jahren erfolgt zudem der Hinweis, dass allein die Nennung einer Straße oder eines Gebietes im Winterdienst-Tourenplan nicht bedeutet, dass die gesamte Straße geräumt wird. In Abhängigkeit von der Beurteilung und Bewertung der möglichen Gefahrenlage sowie der städtischen Verpflichtung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden von den Mitarbeitern Streckenabschnitte identifiziert, die maßgeblich dazu beitragen, den Straßen- und Fußgängerverkehr weitestgehend reibungslos zu gewährleisten. Zudem geht es bei der Beurteilung darum, Gefahrensituationen präventiv zu vermeiden. Ziel ist es, diese Areale täglich zu bedienen, jedoch stehen auch diese Bemühungen immer in einer gewissen Abhängigkeit von den materiellen und personellen Kapazitäten der Stadtverwaltung.
Sollte es zu starkem Schneefall kommen, besteht zudem eine Bitte an alle Hausmeister und private Hauseigentümer, die den Winterdienst auf ihren Grundstücken durchführen: Der Schnee sollte nicht auf die Straße geschoben, sondern auf Grünflächen oder an den Rand des Fußweges geräumt werden. Die freigeräumten Straßen sind sonst wieder mit Schnee bedeckt und das Räumfahrzeug schiebt den Schnee später erneut auf den Gehweg.