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Datum: 12.12.2025

Stadtratssitzung Dezember 2025

Der Weißenfelser Stadtrat kam am 11. Dezember 2025 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 29 Stadträte waren anwesend. Themen der Tagesordnung waren:

Beschlüsse

– Jugendbeirat  –
Der Weißenfelser Stadtrat hat zwölf Jugendliche für den neuen Jugendbeirat der Stadt Weißenfels berufen. Somit wurden alle Bewerbungen für die Mitgliedschaft in dem Beirat berücksichtigt. Zum Jugendbeirat gehören Benjamin Peter Ahlers, Emely Franke, Lenya Heinrich, Mikail Lamine Kabat, Margarete Kurtze, Maria Anastasia Mavromatis, Jannick Meyer, Greta Sophia Katharina Scheunpflug, Laura Schulze, Rayan Jarjis Shaker, Yannik Straube und Paul Wünsch.
Entsprechend der Satzung des Jugendbeirates vertreten die Beiratsmitglieder die Interessen der Kinder und Jugendlichen (vordergründig im Alter zwischen 12 und 27 Jahren) in der Stadt Weißenfels und fungieren stellvertretend als deren Sprachrohr. Der Jugendbeirat wird in kommunale Entscheidungsprozesse eingebunden. Der Jugendbeirat gestaltet kommunale Entwicklungen mit, indem die Mitglieder im Stadtrat und in den Ausschüssen Stellungnahmen und Empfehlungen zu verschiedenen Themen abgeben, eigene Anregungen einbringen und Fragen der Stadträte beantworten.
Der Weißenfelser Jugendbeirat besteht entsprechend der Satzung aus bis zu 13 ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Stadtrat für die Dauer von zwei Jahren berufen werden. Es wird ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt. Unter den Mitgliedern wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und deren Stellvertretung gewählt. Der Jugendbeirat arbeitet unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden. Bei der Tätigkeit wird der Jugendbeirat von Mitarbeitenden des Amtes für Sozialraumentwicklung unterstützt und beraten. Die Beiratssitzungen sind öffentlich.
Hintergrund:
Die Stadt Weißenfels lebt eine offene und partizipative Gesellschaft. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind ein zentraler Bestandteil dieses Selbstverständnisses. Seit dem Sommer 2024 treffen sich Mitarbeiterinnen des Amtes für Sozialraumentwicklung der Stadt Weißenfels in regelmäßigen Abständen mit 8 bis 13 Jugendlichen. Die jungen Frauen und Männer engagieren sich für die Stadt Weißenfels, um jugendnahe Projekte zu realisieren und Entwicklungen in Weißenfels aktiv mitzugestalten. Die Satzung für den Jugendbeirat wurde unter Einbindung der Jugendlichen erarbeitet. Sieben der jetzigen Bewerberinnen und Bewerber sind bereits seit 2024 aktiv.

– Jahresabschluss des Sport- und Freizeitbetriebs –
Der Weißenfelser Stadtrat stellt den Jahresüberschuss des Sport- und Freizeitbetriebes in Höhe von etwa 819.000 Euro und eine Bilanzsumme von etwa 30,21 Millionen Euro im Wirtschaftsjahr 2024 fest (22 Stimmen dafür, 4 dagegen, 3 Enthaltungen). Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Im Jahr 2024 hat der Eigenbetrieb durch gestiegene Erlöse und Beteiligungserträge einen Jahresüberschuss erwirtschaftet. Das Freibad verzeichnete in dem Jahr einen Anstieg der Umsätze und Besucherzahlen. Mit insgesamt 33.000 Besucherinnen und Besuchern sowie einem Umsatz in Höhe von 90.000 Euro war die Freibadsaison 2024 die erfolgreichste der letzten 15 Jahre. Insgesamt belief sich die Anzahl der Besucherinnen und Besucher in den Sportstätten des Eigenbetriebs auf etwa 170.000 Personen bei mehr als 720 Veranstaltungen. Dies belegt eine weiterhin hohe Nachfrage innerhalb der Region. Weniger erfreulich war die steigende Inflation, mit der Kostensteigerungen beim Wareneinsatz und beim Lohn einhergingen. Auch die Aufarbeitung der Sanierung der Weißenfelser Schwimmhalle prägte das Geschäftsjahr.
In der Prognose wird für das Wirtschaftsjahr 2025 mit einem Überschuss in Höhe von 851.000 Euro gerechnet. Der Sport- und Freizeitbetrieb möchte für die Sanierung kommunaler Sportstätten Fördermittel akquirieren.

– Grundsteuer und Gewerbesteuer –
Der Weißenfelser Stadtrat hat für das Jahr 2026 einstimmig die gleichen Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer wie im Jahr 2025 beschlossen. Demnach liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bei 490 Prozent. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird differenziert betrachtet. So beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke 384 Prozent und für Nicht-Wohngrundstücke 768 Prozent. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde ebenfalls unverändert in Höhe von 350 Prozent beschlossen.
Im Jahr 2025 wurde die neue Hebesatzung zunächst nur für ein Jahr beschlossen, da zu dem Zeitpunkt die Bewertung durch das Finanzamt noch nicht abgeschlossen war. Mittlerweile sind die Grundsteuermessbescheide eingegangen. Sie hätten zu geringfügigen Änderungen geführt (Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 441 Prozent, Wohngrundstücke: 383 Prozent, Nicht-Wohngrundstücke: 760 Prozent). Aufgrund der Vielzahl an offenen Einspruchsfällen beim Finanzamt Naumburg hinsichtlich der Messbeträge und der noch durch das Finanzamt zu bewertenden Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft hatten sich die Stadträte jedoch entschlossen, für das Jahr 2026 die Hebesätze unverändert beizubehalten. Berücksichtigt wurde hierbei auch der hohe personelle und finanzielle Aufwand.

– Hundesteuer –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Demnach erhöhen sich die Steuersätze. Für den ersten Hund betragen sie jährlich 96 Euro (bisher 60 Euro), für den zweiten Hund 120 Euro (bisher 84 Euro), für den dritten und jeden weiteren Hund 144 Euro (bisher 108 Euro). Für gefährliche Hunde sind jährlich 636 Euro zu entrichten (bisher 600 Euro). Der Steuersatz für zwei zu Zuchtzwecken gehaltene Hunde (Zwingersteuer) beträgt jährlich 96 Euro (bisher 72 Euro). Eine Steuerermäßigung für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung, Bürgergeld oder Sozialhilfe entfällt. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer zum 1. Juli fällig (bisher Vierteljahresrhythmus). Hundemarken werden nicht mehr ausgegeben. Bei Kontrollen wird der Transponder des Hundes ausgelesen, um zu prüfen, ob der Hund angemeldet ist. Das Tragen einer Hundemarke weist nicht die Anmeldung des Hundes nach.

– Kita-Kostenbeitrag –
Der Weißenfelser Stadtrat hat mehrheitlich eine Neukalkulation der Kostenbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Weißenfels für die Jahre 2026 bis 2028 beschlossen. Die Erhöhung der Beiträge erfolgt in drei Schritten. Ab dem Jahr 2026 steigt der Beitrag um 20 Prozent, ab dem Jahr 2027 um weitere 10 Prozent und ab dem Jahr 2028 noch einmal um 14 Prozent. Das betrifft die Kostenbeiträge für Kinderbetreuung in städtischen Krippen, Kindergärten und Horteinrichtungen. Beispielsweise mussten Eltern für eine achtstündige Betreuung ihres Kindes in der Kita bisher 139 Euro bezahlen. Ab dem Jahr 2026 zahlen sie 167 Euro, ab dem Jahr 2027 sind es 184 Euro und ab dem Jahr 2028 steigt der Kostenbeitrag auf 210 Euro.
Die Stadt Weißenfels hatte die Kita-Kostenbeiträge seit dem Jahr 2016 nicht mehr erhöht. In dem Zeitraum sind aber die Kosten für Löhne und die allgemeinen Betriebskosten gestiegen. Abzüglich der Zuweisungen des Landes und des Burgenlandkreises ist ein Anstieg des Aufwandes von 8,7 Millionen Euro im Jahr 2016 auf voraussichtlich 11,7 Millionen Euro im Jahr 2026 zu verzeichnen. Entsprechend der Festlegungen aus dem Jahr 2016 müssten diese Kosten zu 58 Prozent durch die Stadt Weißenfels und zu 42 Prozent durch die Eltern getragen werden. Dieses Verhältnis spiegelten die derzeitigen Kostenbeiträge längst nicht mehr wider. Ohne eine Anpassung hätte der Elternanteil im Jahr 2026 nur noch 31 Prozent betragen; im Jahr 2028 nur noch 29 Prozent. Ab dem Jahr 2029 besteht die Absicht, fortlaufende Anpassungen der Kostenbeiträge vorzunehmen, sodass die Aufwände weiterhin zu 42 Prozent aus Kostenbeiträgen und zu 58 Prozent durch die Stadt Weißenfels gedeckt werden.
Bei der Neukalkulation der Kita-Kostenbeiträge wurde zudem eine Regelung im Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigt. So werden ab dem Jahr 2027 die Kosten für Küchenkräfte bei der Mittagsversorgung mit in den Kostenbeitrag aufgenommen. Bisher wurden diese Kosten über den Essensanbieter abgerechnet.

– Straßenreinigungsgebühr –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2026 bis 2028 beschlossen. Ab dem Jahr 2026 zahlen anliegende Grundstückseigentümer beispielsweise für eine wöchentliche Straßenreinigung 2,92 Euro pro Jahr pro laufenden Meter Straßenlänge (bisher 1,87 Euro). Es handelt sich um Höchstsätze. Entsprechend des Kostendeckungsprinzips werden Überzahlungen oder Unterzahlungen ausgeglichen. 
Nicht in die Gebührenkalkulation eingeflossen sind nicht-gebührenfähige Aufwendungen wie beispielsweise die Kosten für die Reinigung von Park- und Grünanlagen, von Straßenkreuzungen oder von Durchgangsstraßen. Diese Kosten trägt die Stadt Weißenfels. Die nicht-gebührenfähigen Aufwendungen betragen durchschnittlich 103.000 Euro pro Jahr. Auch bei dem gebührenfähigen Kostenanteil übernimmt die Stadt Weißenfels 25 Prozent, weil grundsätzlich ein Allgemeininteresse an sauberen Straßen besteht.
Die Stadt Weißenfels hatte die Straßenreinigungsgebühr seit dem Jahr 2019 nicht mehr erhöht. Die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren gilt nur für die Kernstadt.

– Verwaltungskostensatzung –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine neue Verwaltungskostensatzung der Stadt Weißenfels beschlossen. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026. Wesentliche Änderungen erfahren dadurch unter anderem einige Kostentarife. Diese Gebühren fallen für individuelle Verwaltungsleistungen an. So kostet ab dem Jahr 2026 die Ausstellung einer Sondernutzungserlaubnis durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde 50 Euro (bisher 25 Euro). Die Gebühr für einen sogenannten Negativattest (Nichtausübung Vorverkaufsrecht) beträgt 75 Euro (bisher 25 Euro). In der Satzung wurden auch neue Gebühren aufgenommen. So kostet beispielsweise eine Baumfällgenehmigung 66 Euro und eine Zufahrtsgenehmigung 85 Euro. In der alten Satzung gab es aber auch Gebührenposten, die nicht mehr zeitgemäß sind und deshalb gestrichen wurden wie zum Beispiel die Telegraphen-, Fernschreib- und Telefaxgebühr oder die Gebühr für Ferngespräche.
Grund für die Neukalkulation der Gebühren für Verwaltungsleistungen sind vor allem gestiegene Personalkosten und Sachkosten in der Verwaltung. Die Stadt Weißenfels hatte die Verwaltungskostensatzung seit dem Jahr 2003 nicht mehr geändert.

– Eintrittspreis Heimatnaturgarten –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Erhöhung der Eintrittspreise des Weißenfelser Heimatnaturgartens beschlossen. Ab sofort kostet der reguläre Eintritt fünf Euro und ein ermäßigtes Ticket drei Euro (bisher 4 Euro und 2,50 Euro). Bei recht kontanten Besucherzahlen von etwa 25.100 Personen pro Jahr wird die Stadt Weißenfels durch die Preiserhöhung voraussichtlich Mehrerlöse in Höhe von etwa 12.000 Euro pro Jahr einnehmen.
Noch im November 2025 hatten die Stadträte die Beschlussvorlage zu den neuen Eintrittsgeldern von der Tagesordnung genommen. Im Kulturausschuss wurde dann noch einmal über die Altersgrenze von Kindern für freien Eintritt und über die Jahreskarten gesprochen. Im Ergebnis erhalten ab sofort Kinder bis vier Jahren freien Eintritt in den Heimatnaturgarten (zuvor bis zwei Jahren). Der Preis für die Jahreskarten wird nicht wie zuvor geplant gesenkt, sondern bleibt gleich (weiterhin 32 Euro, ermäßigt 20 Euro).
Letztmalig wurden die Eintrittspreise des Heimatnaturgartens im Jahr 2022 angepasst. Die Stadt Weißenfels orientiert sich am Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, wonach Benutzergebühren spätestens aller drei Jahre neu zu kalkulieren sind. Erstmals wurde in diesem Jahr bei der Kalkulation eine fiktive Kostendeckung zugrunde gelegt. Grund für die Erhöhung der Eintrittspreise sind die angespannte Haushaltslage und die Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre.

– Förderung Literaturkreis Novalis, Brandsanierung und Tourismusverein –
Der Weißenfelser Stadtrat hat für das Jahr 2026 institutionelle Förderungen für den Literaturkreis Novalis, für die Brandsanierung und für den Weißenfelser Tourismusverein beschlossen.
Der kommunale Zuschuss für den Literaturkreis Novalis beträgt 78.100 Euro, für die Brandsanierung 15.000 Euro und für den Weißenfelser Tourismusverein 82.000 Euro.
Der Literaturkreis Novalis e.V. betreut die Gedenkstätte im Novalishaus. Er führt zehn Veranstaltungen pro Jahr durch und bietet auf Anfrage Führungen im Museum an. Die Fördersumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 12.200 Euro erhöht. Grund sind vor allem gestiegene Personalkosten. In Anbetracht eines ganzheitlichen Blicks auf die Museumslandschaft der Stadt Weißenfels strebt die Stadt Weißenfels eine Zusatzvereinbarung mit den Literaturkreis Novalis e.V. an. Auf diese Weise soll die Möglichkeit geschaffen werden, vorübergehende Personalengpässe in den städtischen Museen durch Abordnung von Kassen- und Aufsichtskräften des Literaturkreises zu bewältigen.
Die Brandsanierung ist eine künstlerische Institution der Stadt Weißenfels, die mit ihrer kulturellen Leistung eine Strahlkraft hat, die bis weit über die Grenzen der Saalestadt hinausreicht. Die Brandsanierung leistet einen wichtigen Beitrag zur künstlerischen Vielfalt und zur kulturellen Bedeutung der Stadt Weißenfels. Die prognostizierten Gesamtausgaben der Einrichtung belaufen sich auf 80.000 Euro. Etwa 18,8 Prozent werden mithilfe der kommunalen Förderung gedeckt. Im Vorjahr lag der Anteil noch bei etwa 19,5 Prozent. Nur mit Hilfe des Zuschusses kann die Brandsanierung Veranstaltungen und Ausstellungen realisieren und die Mitarbeiterkosten finanzieren.
Der Weißenfelser Tourismusverein betreibt die Touristinformation am Markt 3. Dort verkaufen die Mitarbeiter beispielsweise Tickets, vermitteln Zimmer, stellen Reiserouten für Besuchergruppen zusammen und beraten Gäste zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Die geplanten Gesamtausgaben des Vereins belaufen sich laut Haushaltsplan im Jahr 2026 auf etwa 169.000 Euro. Dem gegenüber steht aber ein prognostizierter Mehrerlös von 24.700 Euro gegenüber dem Jahr 2025. Dementsprechend werden die Mehrerlöse die Kosten vollumfänglich decken. Sie sorgen zudem dafür, dass der städtische Zuschuss im Vergleich zum Vorjahr um 5.000 Euro gesunken ist.

– Beflaggung kommunaler Dienstgebäude und Schulen –
Der Weißenfelser Stadtrat hat mehrheitlich dafür gestimmt, die gegenwärtige Praxis der Beflaggung von Dienstgebäuden der Stadt Weißenfels beizubehalten und auf eine Beflaggung an städtischen Schulen weiterhin zu verzichten. Damit lehnten die Stadträte einen Antrag der AfD-Fraktion ab. Deren Mitglieder hatten eine tägliche Beflaggung der Dienstgebäude und Schulen mit der Deutschlandflagge gefordert.
Die Stadt Weißenfels beflaggt kommunale Gebäude entsprechend des Runderlasses des Innenministeriums Sachsen-Anhalt. Demnach ist eine dauerhafte Beflaggung nur für Gebäude der obersten Landesbehörden und des Landtages vorgesehen. Die Beflaggungsverordnung des Bundes legt zudem fest, dass oberste Bundesbehörden und die Neue Wache Berlin täglich beflaggt werden sollen. Eine Verpflichtung zur Beflaggung ergibt sich für kommunale Dienstgebäude entsprechend der Verordnungen an bestimmten Gedenk- und Feiertagen (z.B. Tag der deutschen Einheit) und zu besonderen örtlichen oder staatlichen Anlässen (z.B. Wahlen). Die Weißenfelser Stadträte begrüßten mehrheitlich diese Regelung, weil bei einer dauerhaften Beflaggung eine fehlende Wahrnehmung der Erinnerungs- und Gedenktage zu befürchten ist.
In einer Stellungnahme legte Oberbürgermeister Martin Papke zudem dar, dass eine tägliche Beflaggung der städtischen Dienstgebäude und Schulen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen wäre. So verfügen derzeit nur das Rathaus sowie die Kita, die Schule und das Gemeindebüro in Langendorf über Fahnenmasten. Für alle anderen Dienstgebäude und Schulen hätte die Stadt Weißenfels Fahnenmasten errichten lassen müssen. Allein die Anschaffungskosten hätten pro Mast etwa 465 Euro betragen. Eine Flagge kostet etwa 84 Euro und muss bei täglichem Gebrauch jedes Jahr erneuert werden. Entsprechend der Regelungen des Bundes und des Landes zur dauerhaften Beflaggung hätten die Flaggen außerdem täglich gehisst und eingeholt oder nachts angestrahlt werden müssen.  
Darüber hinaus hatte die AfD-Fraktion in ihrem Antrag Vermittlungsangebote gefordert, um die politische Bildungsarbeit an Schulen zu stärken. Auch dieser Punkt des Antrages wurde mehrheitlich von den Räten abgelehnt. Grundsätzlich ist die Stadt Weißenfels nicht für die Lehrplangestaltung zuständig. Die Stadtverwaltung hatte aber bezüglich des Antrages im Vorfeld Kontakt mit den Weißenfelser Sekundarschulen aufgenommen. Ergebnis: Grundlagen und Funktionsweisen der parlamentarischen Demokratie und die Bedeutung der Farben Schwarz-Rot-Gold sind bereits Gegenstand des Geschichts- und Sozialkundeunterrichtes. Die von der Fraktion vorgeschlagene stärkere Zusammenarbeit mit Heimatvereinen ist aufgrund der angespannten Personallage nur schwer realisierbar, da mit derartigen außerschulischen Kooperationen immer ein erhöhter Planungsbedarf einhergeht. In seiner Stellungnahme zum Antrag schlägt Oberbürgermeister Martin Papke aber vor, das Thema an das Amt für Sozialraumentwicklung weiterzugeben, in dem künftig der Jugendbeirat angegliedert ist.