Richtiges Streugut bei Glätte: Kein Salz auf Gehwegen
Der Deutsche Wetterdienst hat für Weißenfels eine Warnung vor Glätte ausgesprochen. Die Stadt Weißenfels nimmt dies zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass Anwohner und Eigentümer verpflichtet sind, selbst für die Schneeräumung und Beseitigung von Glättegefahren zu sorgen. So legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Weißenfels fest, dass verschneite oder vereiste Gehwege vor dem Grundstück auf einer Breite von mindestens einem halben Meter zu räumen sind. Auch das Streuen bei Glatteis und die Sicherstellung eines gefahrlosen Zugangs für Fußgänger ist festgeschrieben.
In den vergangenen Tagen wurden der Stadt Weißenfels wiederholt Verstöße bei der Verwendung von Streumitteln gemeldet. Vor allem der Einsatz von Streusalz steht dabei im Fokus: Es wurde häufig in großen Mengen ausgebracht, ohne die Rückstände nach dem Abtauen zu entfernen. Dies verstößt gegen die geltende Straßenreinigungssatzung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu verwenden sind Sand, Splitt und ähnlich abgestumpftes Material. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.
Die Räum- und Streupflicht gilt in der Zeit von 7 bis 21 Uhr. Die Straßenreinigungssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter den Menüpunkten „Bürgerservice“ und „Satzungen & Verordnungen“ zu finden.
Die Stadt Weißenfels nutzt im Rahmen des Winterdienstes als Streugut fast ausschließlich umweltfreundliches, grobkörniges Lavagranulat. Nur in absolut begründeten Ausnahmefällen – etwa bei stark vereisten Treppen oder Brücken – kommt ein Solgemisch zum Einsatz. Selbst dann wird zuvor geprüft, ob eine vorübergehende Sperrung des betroffenen Bereichs sinnvoller ist.
Der Winterdienst der Stadt Weißenfels findet im Drei-Schicht-System von 3 Uhr morgens bis 20 Uhr statt. Insgesamt teilt sich der Dienst auf 18 Touren auf. So sind bei Wintereinbruch allein auf den Straßen in der Kernstadt und in den Ortsteilen insgesamt 24 Mitarbeiter der Stadtwirtschaft im Schichtsystem mit Räum- und Streufahrzeugen unterwegs. Hinzu kommt der Winterdienst auf Gehwegen und an Haltestellen für den insgesamt 44 Mitarbeiter eingesetzt werden können. Für das Räumen von Landes- und Bundesstraßen ist die Stadt Weißenfels nicht zuständig.