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Datum: 02.03.2026

Stadtratssitzung Februar 2026

Der Weißenfelser Stadtrat kam am 26. Februar 2026 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 25 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren:

Beschlüsse
– Wirtschaftsplan Sport- und Freizeitbetrieb –
Der Weißenfelser Stadtrat hat den Wirtschaftsplan des Sport- und Freizeitbetriebs für das Jahr 2026 noch einmal neu beschlossen. Dafür wurde zunächst der ursprüngliche Ratsbeschluss vom 8. Januar 2026 einstimmig aufgehoben und danach der Beschluss zum überarbeiteten Wirtschaftsplan gefällt (24 Stimmen dafür, 1 dagegen). Die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises hatte das Zahlenwerk Mitte Februar 2026 beanstandet sowie zeitnah eine Überarbeitung und einen neuen Beschluss gefordert. Unter anderem gab es eine Abweichung zwischen den Zahlen des Vorberichts und des Vermögensplans.

Der Sport- und Freizeitbetrieb hat die Überarbeitung zudem für weitere Aktualisierungen genutzt. So hatte der Weißenfelser Stadtrat Ende Januar 2026 beschlossen, dass 6,9 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für den Neubau des Stadtbades verwendet werden sollen. Die Mittel werden jetzt im neuen Wirtschaftsplan 2026 berücksichtigt. Im Gegensatz dazu sieht der Wirtschaftsplan aktuell keine Förderung aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ des Bundes mehr vor. Anfang Januar 2026 hatte der Weißenfelser Stadtrat beschlossen, dass sich die Stadt Weißenfels um Mittel aus der sogenannten Sportmilliarde für den Neubau des Stadtbades bewerben soll. Eine Fördersumme von bis zu 8 Millionen Euro wäre bei einer Zusage möglich gewesen. Bei einer Informationsveranstaltung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Mitte Februar 2026 wurde den Kommunen jedoch mitgeteilt, dass eine Doppelförderung aus Bundesmitteln (Sondervermögen und Sportmilliarde) noch verhandelt wird.

Der neue Wirtschaftsplan weist im Jahresergebnis ein Minus von knapp 3 Millionen Euro aus. Der Sport- und Freizeitbetrieb plant Erträge in Höhe von etwa 5,3 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von etwa 8,3 Millionen Euro. Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites wird auf etwa 1 Millionen Euro festgesetzt.

Durch den Weißenfelser Stadtrat wurde beschlossen, die Sanierung der Schwimmhalle in der Karl-Hoyer-Straße nicht fortzuführen, sondern einen Neubau am Sportkomplex in der Beuditzstraße zu errichten. Für den Neubau des Stadtbades wurden 3,5 Millionen Euro Planungskosten und 16 Millionen Euro Herstellungskosten angesetzt. Um das Vorhaben umzusetzen, ist der Eigenbetrieb auf Fördermittel angewiesen. Der Wirtschaftsplan sieht für den Bau der Schwimmhalle einen Zuschuss aus dem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 6,9 Millionen Euro vor. Damit entsteht Planungssicherheit, weil diese Mittel sofort abgerufen werden können. Für das Jahr 2028 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von knapp 3,1 Millionen Euro und für das Jahr 2029 in Höhe von etwa 6,5 Millionen Euro vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen für Investitionsauszahlungen werden für die Folgejahre festgesetzt: 2026 keine Verpflichtungsermächtigungen, 2027 in Höhe von knapp 3,37 Millionen Euro, 2028 in Höhe von knapp 5,84 Millionen Euro und 2029 in Höhe von etwa 7,99 Millionen Euro. Die vorgenommene außerordentliche Abschreibung der alten Schwimmhalle in Höhe von etwa 3,48 Millionen Euro und auch die Abrisskosten in Höhe von etwa 350.000 Euro sind im Wirtschaftsplan weiterhin enthalten.

Durch konstante Beteiligungserträge der Stadtwerke Weißenfels (2,2 Millionen Euro im Jahr 2026 – unter Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Gremien der Stadtwerke Weißenfels GmbH), konstante Umsatzerlöse (gestiegene Auslastung der Sportstätten; insbesondere der Stadthalle Weißenfels) und die angemessene Vergütung der Leistungen durch den Aufgabenträger ist die Finanzierung des Sport- und Freizeitbetriebes für die Wirtschaftsjahre 2026 bis 2029 trotz des Fehlbetrags solide aufgestellt.

Eine weitere Maßnahme im Wirtschaftsplan 2026 ist unter anderem die Sanierung der Wettkampfanlage am Sportkomplex in der Beuditzstraße, wofür im Jahr 2026 zunächst die Planung erfolgen soll. Die Planungen sind Voraussetzung für einen Antrag im Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ des Bundes. Im Wirtschaftsplan sind hierfür 145.000 Euro vorgesehen. Außerdem soll im Jahr 2026 eine Variantenuntersuchung zur Modernisierung der Stadthalle erfolgen. Hierfür soll mithilfe der Unterlagen ein Antrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erfolgen. Der Eigenbetrieb rechnet für diese Voruntersuchung mit Kosten in Höhe von 85.000 Euro. Darüber hinaus wird der Sport- und Freizeitbetrieb in die Wasseraufbereitung des Freibades investieren. Die Technik stammt weitestgehend noch aus dem Jahr der Errichtung des Bades. Geprüft werden soll ein neues Verfahren ohne chemische Aufbereitung. Bei entsprechender Wirtschaftlichkeit könnte die neue Wasseraufbereitung im Folgejahr umgesetzt werden (geplante Gesamtkosten 360.000 Euro). Zudem erfolgt die Pflege und Unterhaltung von Sportplätzen und Nebenflächen ab dem Jahr 2026 erstmals vollumfänglich in Eigenleistung des Sport- und Freizeitbetriebes. Für die Stadthalle, die Sporthalle West und die Sporthalle Großkorbetha werden Reinigungsroboter gekauft (jeweils etwa 30.000 Euro). Es wird von einer Aufwandsreduzierung in Höhe von 60.000 Euro pro Jahr ausgegangen. 

Information
– Anpassung der Verwaltungsstrukturen im Eigenbetrieb und in der Stadtverwaltung –
Der Bericht zur überörtlichen Schwerpunktprüfung des Sport- und Freizeitbetriebes und der Stadt Weißenfels im Zusammenhang mit der Sanierung der Schwimmhalle Weißenfels durch den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt wurde im Rahmen des Sonderstadtrates am 27. November 2025 im Kulturhaus vorgestellt. Darin wurde unter anderem die Organisation des Sport- und Freizeitbetriebs stark kritisiert. So wurde beispielsweise von den Prüfern festgestellt, dass der Eigenbetrieb kein Regelwerk für Arbeitsabläufe sowie Verantwortlichkeiten und Berechtigungen der Mitarbeitenden hat. Um künftig rechtssicher agieren zu können, hat der Landesrechnungshof festgestellt, dass er es für dringend notwendig hält, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Organisation des Eigenbetriebs sicherzustellen.  

Im Rahmen einer verwaltungsinternen Klausurtagung wurden anhand der Kritikpunkte des Landesrechnungshofes Maßnahmen für Umstrukturierungen im Sport- und Freizeitbetrieb und in der Stadtverwaltung erarbeitet. Diese hat Oberbürgermeister Martin Papke den Stadträten vorgestellt.

Unter anderem geht es um die Einführung von festen Arbeitsabläufen beim Mehraugenprinzip und von Kontrollmechanismen bei Förderprojekten. Darüber hinaus soll ein einheitlicher Aktenplan erarbeitet und umgesetzt werden. Auch die Offenlegung der IT-Struktur des Sport- und Freizeitbetriebs und das Erlangen von Zugriffsrechten für die Stadt Weißenfels waren Thema des Berichts von Martin Papke. Zudem werden dem Stadtoberhaupt zufolge Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zwischen Eigenbetrieb und Stadtverwaltung geprüft. So sollen beispielsweise Vergaben durch die Vergabestelle der Stadt Weißenfels begleitet werden. Der Sitzungsdienst der Stadt Weißenfels soll auch für die Betriebsausschusssitzungen des Sport- und Freizeitbetriebes zuständig sein.