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Datum: 16.03.2026

Stadtratssitzung März 2026

Der Weißenfelser Stadtrat kam am 12. März 2026 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 26 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren:

Beschlüsse

– Ortswehrleitung Freiwillige Feuerwehr Markwerben –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig für die Ortsfeuerwehr Markwerben Stefan Herkner als neuen Ortswehrleiter und Uwe Thalheim als neuen stellvertretenden Ortswehrleiter berufen. Die Kameraden wurden im Januar 2026 von den Feuerwehrleuten der Ortsfeuerwehr Markwerben gewählt, weil die Amtszeit abgelaufen war. Damit fand ein Platztausch in der Führungsebene statt, denn zuvor war Uwe Thalheim Ortswehrleiter und Stefan Herkner sein Stellvertreter. Grund ist: Uwe Thalheim wird aufgrund der Altersgrenze in der Feuerwehrsatzung nicht mehr die volle Amtszeit von sechs Jahren absolvieren können. Die Funktion als Stellvertreter übt er die kommenden 27 Monate aus.
Beide Kameraden besitzen die notwendige Ausbildung und Qualifikation für die Wehrleitung.
Uwe Thalheim wird ist für die Mitgliedsverwaltung und die Instandhaltung der Feuerwehrtechnik zuständig.

– Änderung Feuerwehrsatzung –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Änderung der Feuerwehrsatzung beschlossen. Demnach werden die Ortsfeuerwehren Großkorbetha und Kleinkorbetha zusammengelegt. Das entspricht dem Wunsch der Kameradinnen und Kameraden. Auch das Innenministerium hat der Zusammenlegung zugestimmt. Das Gerätehaus Kleinkorbetha bleibt erhalten und wird künftig als Standort für Technik genutzt.
Eine weitere Änderung legt fest, dass das PEER-Team der Feuerwehr als Abteilung in die Strukturen aufgenommen wird. Die Gruppe besteht aus Mitgliedern der Feuerwehren, die für die psychosoziale Versorgung der Einsatzkräfte zum Beispiel nach seelisch belastenden Einsätzen zuständig ist. Das Team besteht seit dem Jahr 2024 und erhält durch die strukturelle Eingliederung Anerkennung.
Mit der Änderung der Feuerwehrsatzung wurde zudem die Altersgrenze für die Wehrleitung von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Funktion des Kinder- und Jugendfeuerwehrwarts wurde auf sechs Jahre befristet, um das Vorschlagsrecht innerhalb der Wehren zu stärken. Bisher erfolgte die Übertragung der Funktion durch den Oberbürgermeister unbefristet. Eine weitere Änderung betrifft die gemeinsame Jahreshauptversammlung der 14 Ortsfeuerwehren, die künftig entfällt. Es besteht hierfür keine Notwendigkeit. Jede Wehr hat eine eigene Jahreshauptversammlung und wehrübergreifende Themen werden in den Beratungen des Stadtwehrleiters mit den Ortswehrleitern behandelt.

– Sanierungsgebiet Neustadt-Gründerzeit –
Der Weißenfelser Stadtrat hat den Entwurf des Ergebnisberichts zu den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet Neustadt-Gründerzeit gebilligt und eine Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit beschlossen (23 Stimmen dafür, 3 Enthaltungen).
Der Weißenfelser Stadtteil Neustadt und dessen Quartier der gründerzeitlichen Bebauung sind durch besondere städtebauliche und soziale Herausforderungen gekennzeichnet. Der Stadtrat hat deshalb im Dezember 2024 beschlossen, vorbereitende Untersuchungen für die Festlegung eines Sanierungsgebietes Neustadt-Gründerzeit einzuleiten. Daraufhin wurden vor Ort Erhebungen durchgeführt und Hauseigentümer befragt. Ziel der Untersuchung ist es, die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen zu beurteilen, die Ziele der Sanierungen deutlich zu machen und die Durchführbarkeit von Sanierungen einzuschätzen. Außerdem werden die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge aufgezeigt.
Der Entwurf des Ergebnisberichts stellt erhebliche Substanz- und Funktionsschwächen in den Bereichen Städtebau, Verkehr, Grün, Freiraum und Klima fest. Damit sind die Voraussetzungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes gegeben. Die Stadt Weißenfels plant, die Dauer der Sanierungsmaßnahme zunächst auf 15 Jahre festzusetzen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes soll nach der Beteiligungsphase im Juni 2026 erfolgen.

– Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit Innenstadtstrategie –
Der Weißenfelser Stadtrat hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit Innenstadtstrategie für die Stadt Weißenfels beschlossen (18 Stimmen dafür, 3 dagegen, 5 Enthaltungen). Das Konzept wurde seit Dezember 2024 im Auftrag der Stadt Weißenfels vom Büro Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH aus Erlangen erstellt. Der Erarbeitungsprozess begleitete der Arbeitskreis Einzelhandelsentwicklung, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, des Handels und Dienstleistungssektors, der IHK und des Stadtrates besteht. Die Ergebnisse und Handlungsgrundsätze des Konzepts sind bei künftigen Planungsprozessen (zum Beispiel Bauleitplanung) als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept enthält unter anderem ein Bestandsanalyse. Es zeigt zudem Entwicklungstrends und bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen auf. Der Standort Weißenfels wird außerdem regional eingeordnet. Darüber hinaus wurden der Einzugsbereich und die Marktpotenziale analysiert. Auch eine städtebauliche und funktionale Bewertung der Innenstadt ist erfolgt. Das Konzept enthält zudem die Ergebnisse von Befragungen unter den Händlern, Dienstleistern, Gastronomen sowie Bürgerinnen und Bürgern. Bestandteil ist auch die „Weißenfelser Liste“ – eine Aufstellung von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten speziell für den Einzelhandel der Stadt Weißenfels. Auf dieser Grundlage kann bei künftigen Ansiedlungsanfragen geprüft werden, ob ein Sortiment zentrenrelevant ist. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll etwa aller fünf Jahre fortgeschrieben werden, um dem Wandel im Einzelhandel gerecht zu werden.

– Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig dem zweiten Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle zugestimmt. Schwerpunkt der Planung sind Windenergienutzung, Photovoltaik, Biomasse/Biogas und Wasserkraft. Für die Nutzung von Windenergie sollen bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,9 Prozent der Fläche der Planungsregion Halle (7.052 Hektar) vorgehalten werden. Die Stellungnahme der Stadt Weißenfels zum ersten Entwurf des Teilplans wurde berücksichtigt. Demnach wurden die bereits vorhandenen Windkraftanlagen im Bereich Burgwerben, Großkorbetha, Schkortleben und Tagewerben als Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie aufgenommen. Eine größere Ausdehnung in südliche Richtung wird es nicht geben. Das Vorranggebiet „Vier Berge – Teucherner Land“ in Langendorf soll erweitert werden, jedoch nicht in Richtung Kernstadt.

– Baugrundstücke Erdmann-Neumeister-Straße –
Im Nordosten des Wohngebietes Käthe-Kollwitz-Straße, gegenüber der Einmündung der Wilhelm-von-Brawe-Straße werden auf einer Fläche von 6.000 Quadratmetern neun Baugrundstücke für Einfamilienhäuser entstehen. Die Grundstücke sind zwischen 513 und 721 Quadratmeter groß. Die Stadt Weißenfels wird als Eigentümerin der Grundstücke die Erschließungsarbeiten beauftragen. Um die anfallenden Kosten in Höhe von etwa 675.000 Euro zu decken, wird für die Grundstücke ein Verkaufspreis von 140 Euro pro Quadratmeter aufgerufen. Das hat der Weißenfelser Stadtrat einstimmig beschlossen.
Außerdem wurden mit dem Stadtratsbeschluss verschiedene Verkaufsbedingungen festgelegt. So möchte die Stadt Weißenfels junge Familien ansiedeln. Für jedes Kind, das im Haushalt lebt, wird deshalb ein Abschlag von 5 Euro pro Quadratmeter gewährt. Mit maximal drei Kindern können Familien von diesen Vergünstigungen profitieren.
Alternativ gibt es auch für Bauherren Rabatt, die ihr Eigenheim mit Lehm bauen. Die Stadt Weißenfels möchte damit das Bauen mit alternativen Baustoffen fördern. Bildet Lehm mindestens 25 Prozent der Baumasse, erstattet die Stadt Weißenfels den Käufern 10 Euro pro Quadratmeter.
Festgelegt wurde von den Stadträten auch, dass Käufer einen Aufpreis von 10 Euro pro Quadratmeter zahlen können, wenn sie die Immobilie vermieten möchten.
Die Stadträte sprachen sich zudem für eine Bauverpflichtung aus. Demnach muss der Bau spätestens drei Jahre nach Erwerb beginnen und spätestens nach 5 Jahren abgeschlossen sein. Über eine mögliche Rücknahme im Falle der Nichterfüllung entscheidet der Stadtrat.
Die Baugrundstücke werden vollerschlossen von der Stadt Weißenfels verkauft. Nach dem Stadtratsbeschluss startet die Verwaltung umgehend mit der Vorvermarktung. Sobald eine ausreichende Nachfrage besteht, werden die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben.

– Sponsoring –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, zwei Sponsoring-Vereinbarungen anzunehmen. Zum einen geht es um ein Jahres-Sponsoring mit der Schüco Polymer Technologies KG in Höhe von 10.000 Euro (netto). Zum anderen geht es um einen Jahresvertrag mit der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von etwa 8.400 Euro (netto). Die Stadt Weißenfels nutzt die Gelder im Jahr 2026 für die Finanzierung großer Veranstaltungen wie beispielsweise der Weißenfelser Theatertage und des Weißenfelser Stadtfestes. Die Sponsoring-Partner erhalten dafür Werbemöglichkeiten beispielsweise auf Plakaten und Flyern kultureller Anlässe.