Vorläufigen Reisepass beantragen
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
- Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen - Beantragung eines vorläufigen Dokumentes
- Aktueller Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (je nach zu beantragendem Dokument)
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Ab 01.05.2025: Entsprechender QR-Code ihres Fotografen / ihres biometrischen Lichtbildes
- Geburtsurkunde sowie Eheschließungsurkunde zum Nachweis der aktuellen Namensführung oder Nachweis zur Namensänderung, wenn Änderungen zur Geburtsurkunde vorliegen
- Bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses muss der Nachweis erbracht werden, dass keine Beantragung eines Express-Reisepasses möglich ist (Ticket, Reisebestätigung o.ä.)
Gebühr:
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Frist
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.