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Reisepass für Vielreisende beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie benötigen sehr oft einen Reisepass? Beantragen Sie einen Reisepass für Vielreisende

Allgemeine Informationen

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

Voraussetzungen

  • Sie sind deutscher Staatsbürger
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • ggf. Geburtsurkunde

Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 92,00 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 124,00 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

Bearbeitungsdauer

  • Reisepass: ca. 4 Wochen
  • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

Fristen

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

Rechtsgrundlage

Siehe auch