Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung der Otto-Schlag-Straße
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:
- 1. Widmung:
Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels gelegene Otto-Schlag-Straße wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.
- 2. Lagebeschreibung:
Die Otto-Schlag-Straße besteht aus zwei Straßenzügen. Der eine Straßenzug beginnt von der Damaschkestraße und verläuft ringförmig ca. 364m bis zu den Einmündungen Kugelbergring und endet nördlich in der Seumestraße. Der zweite Straßenzug ist eine Sackgasse und verläuft südlich vor den Hausnummern 1 bis 25.
- 3. Festsetzungen:
a) Klassifizierung: Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA
b) Träger der Straßenbaulast: Stadt Weißenfels
c) Widmungsbeschränkung: der südliche Straßenzug ist eine Sackgasse
- 4. Zeitpunkt der Widmung:
Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
- 5. Hinweis
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 26.09.2025 bis 10.10.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice- Stadtentwicklung- Veröffentlichungen- Bekanntmachungen veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.
Weißenfels, den 05.09.2025
Martin Papke
Oberbürgermeister