Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung der Straße In der Bürgermark

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:

  1. 1.    Widmung:

Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels gelegene Straße In der Bürgermark wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.

  1. 2.    Lagebeschreibung:

Die Straße In der Bürgermark beginnt von der Burgwerbener Straße, verläuft 250 m südlich und endet in der Straße Röntgenweg.

  1. 3.    Festsetzungen:

a) Klassifizierung:                           Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

b) Träger der Straßenbaulast:      Stadt Weißenfels

c) Widmungsbeschränkung:         Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 2,5 t

  1. 4.    Zeitpunkt der Widmung:

Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

  1. 5.    Hinweis

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 26.09.2025 bis 10.10.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice- Stadtentwicklung- Veröffentlichungen- Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Weißenfels, den 05.09.2025

Martin Papke
Oberbürgermeister