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Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung der Uferpromenade

Stadt Weißenfels

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:

  1. 1.    Widmung:
    Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels gelegene Uferpromenade wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.
  1. 2.    Lagebeschreibung:
    Die Uferpromenade besteht aus zwei Straßenzügen. Der eine Straßenzug beginnt an der Großen Brücke (Kreisverkehr Niemöllerplatz) und verläuft in östlicher Richtung    ca. 313 m bis zur Kleinen Brücke. Der zweite Straßenzug beginnt neben der Promenade 25, verläuft ebenfalls östlich ca. 371 m und endet am Parkplatz am Töpferdamm (nordöstlich).
  1. 3.    Festsetzungen:

a) Klassifizierung:                           Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

b) Träger der Straßenbaulast:      Stadt Weißenfels

c) Widmungsbeschränkung:         der erste Straßenzug ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg; der zweite Straßenzug ist nur ein Gehweg

  1. 4.    Zeitpunkt der Widmung:
    Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
  1. 5.    Hinweis

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 21.11.2025 bis 05.12.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice- Stadtentwicklung- Veröffentlichungen- Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Weißenfels, den 05.09.2025

Martin Papke 
Oberbürgermeister