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Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung des Birkenweges

Stadt Weißenfels
Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:

  1. 1.    Widmung:

Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels, Ortschaft Großkorbetha gelegene Straße mit dem Namen „Birkenweg“ wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.

  1. 2.    Lagebeschreibung:

Die Straße beginnt im Westen an der Einmündung zur Damaschkestraße, verläuft in  Richtung Ost zu Süd und verbreitert sich in einen Wendehammer, an dessen Ende sich ein schmaler Weg anschließt, der zum einen gerade in Richtung Ost zu Süd bis zum Fliederweg verläuft und zum anderen zwischen den Grundstücken Ahornstraße 4 und 6 in Richtung Süd zu West abzweigt und in die Ahornstraße mündet.

  1. 3.    Festsetzungen:

a) Klassifizierung:                        Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

b) Träger der Straßenbaulast:      Stadt Weißenfels

c) Widmungsbeschränkung:         keine

Der schmale Weg zwischen den Wendehämmern Birkenweg und Fliederweg sowie bis zur Einmündung Ahornstraße wird auf die Benutzung durch den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt.

  1. 4.    Zeitpunkt der Widmung:

Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

  1. 5.    Hinweis

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 21.02.2025 bis 07.03.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice- Stadtentwicklung- Veröffentlichungen- Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Weißenfels, den 07.02.2025

Martin Papke
Oberbürgermeister

21.02.2025