Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Teilstrecke der Gabelstraße

Stadt Weißenfels
Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:

  1. 1.    Widmung:

Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels gelegene Teilstrecke der Gabelsbergerstraße wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.

  1. 2.    Lagebeschreibung:

Die Teilstrecke zweigt im Süden zwischen den Grundstücken Gabelsbergerstraße 6 und 24 von der Gabelsbergerstraße ab, verläuft in nördliche Richtung und mündet in die Pestalozzistraße.

  1. 3.    Festsetzungen:

a) Klassifizierung:                        Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA

b) Träger der Straßenbaulast:      Stadt Weißenfels

c) Widmungsbeschränkung:         Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sind von der Nutzung ausgeschlossen.

  1. 4.    Zeitpunkt der Widmung:

Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

  1. 5.    Hinweis

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 21.02.2025 bis 07.03.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice- Stadtentwicklung- Veröffentlichungen- Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Weißenfels, den 07.02.2025

Martin Papke
Oberbürgermeister

21.02.2025