Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Teilstrecke der Gabelstraße
Stadt Weißenfels
Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:
- 1. Widmung:
Die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. bezeichnete, im Gebiet der Stadt Weißenfels gelegene Teilstrecke der Gabelsbergerstraße wird nach den Festsetzungen in Ziff. 3. zur öffentlichen Straße gewidmet.
- 2. Lagebeschreibung:
Die Teilstrecke zweigt im Süden zwischen den Grundstücken Gabelsbergerstraße 6 und 24 von der Gabelsbergerstraße ab, verläuft in nördliche Richtung und mündet in die Pestalozzistraße.
- 3. Festsetzungen:
a) Klassifizierung: Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA
b) Träger der Straßenbaulast: Stadt Weißenfels
c) Widmungsbeschränkung: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sind von der Nutzung ausgeschlossen.
- 4. Zeitpunkt der Widmung:
Die Widmung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
- 5. Hinweis
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 21.02.2025 bis 07.03.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice- Stadtentwicklung- Veröffentlichungen- Bekanntmachungen veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.
Weißenfels, den 07.02.2025
Martin Papke
Oberbürgermeister