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Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung des Widmungsinhaltes eines Teilbereiches der Nikolaistraße Erweiterung auf den Kraftfahrzeugverkehr

Stadt Weißenfels
Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung des Widmungsinhaltes eines Teilbereiches der Nikolaistraße 
Erweiterung auf den Kraftfahrzeugverkehr

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird hiermit folgende straßenrechtliche Entscheidung öffentlich bekanntgemacht:

  1. 1.    Widmungserweiterung:

Für die in der Lagebeschreibung in Ziff. 2. beschriebene, in der Straßenbaulast der Stadt Weißenfels stehende Fläche der Nikolaistraße in Weißenfels wird die bisher auf den Fußgängerverkehr beschränkte Benutzungsart auf einen Parkplatz für den Kraftfahrzeugverkehr erweitert.

  1. 2.    Lagebeschreibung:

Der Parkplatz wird im Süden durch das Grundstück Nikolaistraße 38, im Westen durch die Pfeffergasse, im Norden durch die Nikolaistraße und im Osten durch den Weg Am Stadtpark begrenzt.

  1. 3.    Zeitpunkt der Widmungserweiterung:

Die Widmungserweiterung wird an dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

  1. 4.    Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in der Zeit vom 21.02.2025 bis 07.03.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürgerservice- Stadtentwicklung- Veröffentlichungen- Bekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels erhoben werden.

Weißenfels, den 07.02.2025

Martin Papke
Oberbürgermeister

21.02.2025