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Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie möchten Ihre Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen, dann beantragen Sie eine Grenzfeststellung, beispielsweise für eine Baumaßnahme.

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Allgemeine Informationen

Eine Grenzfeststellung ist dann notwendig, wenn Ihnen der Grenzverlauf nicht bekannt oder für Sie nicht erkennbar ist. Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen angezeigt haben wollen, dann können Sie dies beantragen. Grund hierfür könnte eine Baumaßnahme in Grenznähe sein, beispielsweise beim Errichten eines Zaunes.

Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes.

Oder wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Grenzfeststellung bei einer zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle stellt die Flurstücksgrenzen fest und bringt Grenzmarken in der Örtlichkeit ein.

Voraussetzungen

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Gebühren

Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von

  • der Grenzlänge,
  • der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte
  • sowie dem Bodenrichtwert.

Falls Sie genaue Kostenangaben benötigen, fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle vorab eine Kostenschätzung ab.

Frist

Keine.

Rechtsgrundlage(n)