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Instandhaltungskonzept für explosionsgefährdete Anlagen einreichen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich können Sie als Arbeitgeber durch ein ausgearbeitetes Instandhaltungskonzept entbehrlich machen.

Allgemeine Informationen

Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit gewährleistet wird.

Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen der Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.

Verfahrensablauf

Eingang der Beschwerde (online oder formlos in anderer Form)

Nicht Online: Folgehandlung der Behörde

  1. Anforderung Instandhaltungskonzepts
  2. Prüfung
  3. Prüfbescheid an Arbeitgeber ggf. mit Nachforderungen und Fristsetzung

Voraussetzungen

Für bestimmte Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann ein Instandhaltungskonzept, das bestimmten Voraussetzungen genügt, eine wiederkehrende Prüfung entbehrlich machen.

Erforderliche Unterlagen

Eine formlose Beschwerde kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
  • Angaben zum Arbeitgeber/ Betreiber
  • Angaben zum Beschwerdegrund
  • Instandhaltungskonzept
  • Dokumentation der im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen

Gebühren

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Frist

Keine.

Sie müssen das Instandhaltungskonzept nur übersenden, wenn die Behörde es verlangt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.

Rechtsgrundlage(n)