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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 Gewerbegebiet »Am Sandberg« im Ortsteil Langendorf

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Sandberg“ im Ortsteil Langendorf beschlossen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.


Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 13 Gewerbegebiet „Am Sandberg“ befindet sich nordwestlich der Autobahnabfahrt der A 9 und liegt in der Gemarkung Langendorf, Flur 3 und 4 und zu einem kleineren Teil in der Gemarkung Weißenfels, Flur 9. Die Gesamtfläche beträgt ca. 35,3 ha.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes geschaffen werden. Im Rahmen des Kohle-Strukturwandels sind die wegfallenden Arbeitsplätze im Kohlebergbau zeitnah und adäquat zu ersetzen. Das geplante Gewerbegebiet soll mittlere bis große Flächennachfragen bedienen und nimmt damit im Rahmen des Strukturwandels eine entscheidende Funktion ein.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 Gewerbegebiet „Am Sandberg“ im Ortsteil Langendorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Grünordnungsplan (Teil C) sowie die Begründung werden in der Zeit vom

15.07.2024 bis 16.08.2024

auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter

http://www.weisenfels.de → Bürgerservice → Stadtentwicklung → Veröffentlichungen → Auslegungen

sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligungen.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes auch in Stadtverwaltung Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abt. Stadtplanung, Zimmer T 220, Klosterstraße 5 in 06667 Weißenfels

während der Dienststunden:

Montag                                      von 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                    von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch                                    von 9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag                                von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                                       von 9.00 bis 12.00 Uhr

oder nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel. Nr. 03443 – 370 561

von Jedermann eingesehen werden.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:

stadtplanung@weissenfels.de oder unter o.g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen und wesentliche vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar und liegen als Ergänzung mit aus:

1. Umweltbericht und Fachgutachten

- Umweltbericht Entwurf des Bebauungsplanes vom 24.04.2024 mit Informationen über die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen sowie Biodiversität, Landschaft, Mensch insbesondere menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung sowie zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen und deren Überwachung sowie Darstellung des Ausgangszustandes (Biotopkartierung)

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan vom 24.04.2024 mit Aussagen zu den zu betrachtenden Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und zu projektspezifischen relevanten Wirkungen (Wirkprognose); Ermittlung prüfungsrelevanter Arten (Relevanzprüfung); Konfliktanalyse und Herleitung von Artenschutzmaßnahmen sowie eine Zusammenfassung

2. Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan

- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 10.12.2012

- Burgenlandkreis vom 06.12.2012

- Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 10.12.2012

- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 07.12.2012

- Landesverband Sachsen-Anhalt des Bundes für Natur und Umwelt e.V. vom 05.12.2012

- Landesverband Sachsen-Anhalt des BUND vom 10.12.2012

- Kreisanglerverein Weißenfels e.V. vom 21.11.2012

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weißenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Weißenfels, 19.06.2024

Martin Papke

Oberbürgermeister