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Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 45 Gewerbegebiet „Johann-Reis-Straße“ in Weißenfels

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Billigungs- und Beteiligungsbeschlusses zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 45 Gewerbegebiet „Johann-Reis-Str.“ in Weißenfels 

Der Stadtrat hat am 29.Juni 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 Gewerbegebiet „Johann-Reis-Straße“ in der Stadt Weißenfels beschlossen.

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-Im Osten durch die Johann-Reis-Straße,

-im Süden durch einen Feldweg,

-im Westen durch eine private Grünfläche mit vereinzeltem Baumbestand und

-im Norden durch das Gewerbegebiet des Bebauungsplanes Nr. J10 „Käthe-Kollwitz-Straße“.

Geltungsbereich:

Die Stadt beabsichtigt über die Entwicklung eines Gewerbegebiets an der Johann-Reis-Str., den Gewerbestandort südlich des Bebauungsplanes Nr. J10 “Käthe- Kollwitz-Str.“ Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebiets mit der Flächengröße von 4,5ha und dient zur Bedarfsdeckung von mittleren Flächengrößen (ca.2ha).

Zur planungsrechtlichen Sicherung erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.45 „Johann-Reis-Str.“. Die Stadt Weißenfels führt im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durch.

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 25.04.24 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.45 Gewerbegebiet „Johann-Reis-Straße“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und der Begründung einschließlich Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und schalltechnischer Untersuchung zugestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 45 Gewerbegebiet „Johann-Reis-Str.“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen der Begründung einschließlich Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und schalltechnischer Untersuchung werden in der Zeit vom

17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter

http://www.weissenfels.de → Bürgerservice → Stadtentwicklung→Veröffentlichungen → Auslegungen

sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 223, Klosterstr. 5 in Weißenfels während der Dienststunden

Montag                                      von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag                                    von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch                                    von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Donnerstag                                von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                                       von 9.00 bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden. 

Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03443 370 564).

Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:

stadtplanung@weissenfels.de oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Weißenfels, 07.06.2024

Martin Papke

Oberbürgermeister