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Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 46 Gewerbegebiet „Tagewerbener Str./B176“ in Weißenfels

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Billigungs- und Beteiligungsbeschlusses zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 46 Gewerbegebiet „Tagewerbener Str./B176“ in Weißenfels 

Der Stadtrat hat am 16.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 Gewerbegebiet „Tagewerbener Str. /176“ in der Stadt Weißenfels beschlossen.

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich (siehe Anlage) wird wie folgt begrenzt:

- Im Osten durch die Kleingartenanlage Meilenstein e.V.,

- im Süden durch gewerbliche Nutzungen und Umspannwerk,

- im Westen durch Acker an welche gewerbliche Nutzung und die

 Tagewerbener Straße angrenzt und

- im Norden durch die B176 

Geltungsbereich:

Ziel ist es die planungsrechtliche Sicherung eines neu zu errichtenden Gewerbebetriebs mit der Flächengröße von ca. 9,2 ha.

Die Erschließung soll über die Tagewerbener Straße erfolgen. Es liegen die Flurstücke 387, 381, 382, 28/4, 29/12, 29/10, 29/8, 30, 31/2 der Flur 1 und 273 der Flur 2 in der Gemarkung Weißenfels im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 16.05.24 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.46 Gewerbegebiet „Tagewerbener Str./B176“ beschlossen und der Begründung zugestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 46 Gewerbegebiet „Tagewerbener Straße/B176“ einschließlich Begründung werden in der Zeit vom

17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024

auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter

http://www.weissenfels.de → Bürgerservice →Stadtentwicklung → Veröffentlichungen → Auslegungen

sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligung.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes auch in der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 223, Klosterstr. 5 in Weißenfels während der Dienststunden

Montag                                      von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag                                    von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch                                    von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Donnerstag                                von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                                       von 9.00 bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden. 

Außerhalb dieser Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 03443 370 564).

Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:

stadtplanung@weissenfels.de oder unter der o. g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Weißenfels, 07.06.2024

Martin Papke

Oberbürgermeister