Bekanntmachung zur Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 45 Gewerbegebiet »Johann-Reis-Straße« in der Stadt Weißenfels gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Johann-Reis-Straße“ der Stadt Weißenfels gebilligt und der Begründung zugestimmt. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 Gewerbegebiet „Johann-Reis-Straße“ der Stadt Weißenfels bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung werden in der Zeit vom 07.01.2025 bis 10.02.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter http://www.weisenfels.de → Bürgerservice → Stadtentwicklung → Veröffentlichungen→ Auslegungen sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (beteiligungen.sachsen-anhalt.de) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes auch in Stadtverwaltung Weißenfels, Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Abt. Stadtplanung, Zimmer T 223, Klosterstraße 5 in 06667 Weißenfels während der Dienststunden:
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel. Nr. 03443 – 370 564 von Jedermann eingesehen werden.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an: stadtplanung@weissenfels.de oder unter o.g. Anschrift abgegeben oder per Post an die Stadt Weißenfels, Markt 1, FB III, Abt. Stadtplanung, 06667 Weißenfels gesendet werden.
Folgende umweltbezogenen Informationen und wesentliche vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar und liegen als Ergänzung mit aus:
1. Umweltbericht und Fachgutachten
- Umweltbericht (Begründung) zum Entwurf des Bebauungsplanes vom November 2024 mit Informationen über die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen sowie Biodiversität, Landschaft, Mensch insbesondere menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung sowie zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen und deren Überwachung sowie Darstellung des Ausgangszustandes
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan vom November 2024 mit Aussagen zu den zu betrachtenden Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und zu projektspezifischen relevanten Wirkungen (Wirkprognose); Ermittlung prüfungsrelevanter Arten (Relevanzprüfung); Konfliktanalyse und Herleitung von Artenschutzmaßnahmen sowie eine Zusammenfassung
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.45 vom 20.03.2024
2. Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 23.08.2024 Schutzgut Boden
- Burgenlandkreis vom 10.07.2024 Schutzgüter Boden, Fläche, Tiere und Pflanzen, Natur und Landschaft, Schutzgut Mensch
- ALFF Süd vom 16.08.2024 Schutzgut Boden
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 30.07.2024 Schutzgut Kultur- und Sachgut
- Stadtverwaltung Weißenfels – Städtische Dienste vom 22.08.2024 Schutzgut Pflanzen
- BUND vom 19.7.2024 und Naturfreunde vom 20.07.2024 Schutzgut Boden, Fläche, Tiere und Pflanzen, Natur und Landschaft, Mensch, Umwelt, Wasser
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und § 4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weißenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Weißenfels, 13.12.2024
Martin Papke
Oberbürgermeister