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Datum: 06.06.2024

Gültigkeit von Personalausweis und Reisepass prüfen

Am 24. Juni 2024 beginnen die Sommerferien in Sachsen-Anhalt. Mit Blick auf die anstehende Urlaubszeit empfiehlt das Bürgerbüro der Stadt Weißenfels einen Gültigkeitscheck des Personalausweises oder des Reisepasses. Abgelaufene Ausweispapiere können nicht verlängert werden. Sie müssen rechtzeitig und persönlich (!) neu beantragt werden. Zudem werden mit Inkrafttreten der bundesweiten Änderungen zum Passgesetz seit 1. Januar 2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert. Auf Antrag der Sorgeberechtigten erhalten Kinder (einschließlich Kleinkinder und Säuglinge) einen regulären Personalausweis oder Reisepass. Bis zum 24. Lebensjahr sind diese jeweils sechs Jahre ab Tag der Beantragung gültig. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe liegt aktuell bei etwa acht Wochen. Bei Personalausweisen beträgt die Bearbeitungszeit momentan drei bis vier Wochen. Zuständig ist in beiden Fällen die Bundesdruckerei Berlin. Die Stadt Weißenfels hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Personaldokumente können ohne vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro Weißenfels in der Großen Burgstraße 1 im Rahmen der Sprechzeiten beantragt werden.

Für die Ausstellung des Personalausweises werden bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro und ab dem 24. Lebensjahr 37 Euro erhoben. Der Personalausweis ist gültig für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Die Gebühr für einen Reisepass hat sich im Jahr 2024 von bisher 60 Euro auf 70 Euro erhöht. Die Grundgebühr für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren beträgt weiterhin 37,50 Euro. Der Reisepass ist gültig für Reisen in fast alle Länder der Welt.

Für die Beantragung von Personaldokumenten muss das letzte ausgestellte Dokument (wenn vorhanden), ein aktuelles biometrisches Passbild und die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde oder gegebenenfalls der Nachweis über die Namensänderung) mitgebracht werden. Bei der Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige ist die schriftliche Zustimmung des Sorgeberechtigten notwendig, der nicht persönlich bei der Beantragung dabei ist (bei alleinigem Sorgerecht wird eine Negativerklärung des Jugendamtes benötigt). Kinder müssen bei der Beantragung mit anwesend sein.

Expressdienst
Wer zu spät bemerkt, dass seine Ausweispapiere abgelaufen sind, kann zusätzlich die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder eines Expresspasses beantragen. Die Ausstellung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden: für den vorläufigen Personalausweis 10 Euro und für den Expressreisepass zusätzlich 32 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt dafür aber nur eine Woche. Die Einreise mit einem vorläufigen Ausweisdokument ist jedoch nicht in allen Ländern gestattet. Eine Übersicht der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder ist auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) zu finden.

Bei Fragen zu den Ausweisen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros in der Großen Burgstraße 1 gerne zur Verfügung. Telefon: 03443 370-370 oder 03443 370-360