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Datum: 28.06.2024

Sondersitzung des Stadtrats Juni 2024

Der Weißenfelser Stadtrat traf sich am Donnerstag, 27. Juni 2024, zu einer Sondersitzung im Ratssaal am Kloster. 26 Stadträte waren anwesend. Einziger Punkt auf der Tagesordnung war die Finanzierung der Sanierung des südlichen Westflügels und des Südflügels von Schloss Neu-Augustusburg.

Beschlüsse
– Finanzierung Schlosssanierung –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einen Grundsatzbeschluss zur Finanzierung der Sanierung des südlichen Westflügels und des Südflügels von Schloss Neu-Augustusburg gefasst (22 Stimmen dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen). Dieser Teil des Schlosses wird zu einem Behördenstandort für 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) ausgebaut. Die Kosten für das Vorhaben betragen etwa 41,63 Millionen Euro. Voraussetzung für das Vorhaben ist, dass die Stadt Weißenfels Fördermittel in Höhe von 33,35 Millionen Euro aus dem Investitionsgesetz Kohleregion des Bundes erhält. Die restlichen rund 8,28 Millionen Euro wird die Stadt Weißenfels aus Eigenmitteln finanzieren.

„Ich bin sehr froh, dass wir mit diesem Beschluss bei der Sanierung der Schlossflügel einen großen Schritt vorangegangen sind“, sagte Oberbürgermeister Martin Papke, der urlaubsbedingt nicht am Sonderstadtrat teilnehmen konnte. „Die Schlosssanierung und der Ausbau zum Behördenstandort sind für mich sehr kräftezehrende Projekte. Aber es lohnt sich. In Weißenfels werden 160 hochqualifizierte Arbeitsplätze gesichert und unsere Aufwendungen werden durch den langfristigen Mietvertrag refinanziert. Für die Stadt Weißenfels ergibt sich damit eine gute Perspektive sowohl bei der Beseitigung des Missstands im Schloss als auch bei der Fachkräftesicherung im Zuge des Strukturwandels“, sagte er.

Ursprünglich waren für das Sanierungsprojekt Gesamtkosten in Höhe von 26,5 Millionen Euro vorgesehen. Strukturfördermittel in Höhe von 23,85 Millionen Euro waren in Aussicht gestellt worden. Durch einen Teilzuwendungsbescheid im Dezember 2021 konnte die Stadt Weißenfels mit der Bauplanung für die Sanierung beginnen. In diesem Zusammenhang fanden Abstimmungen mit dem ALFF (Nutzungsanforderungen und Raumplanung) und der Unteren Denkmalschutzbehörde (denkmalrechtliche Anforderungen) statt. Daraufhin wurde das Projekt erweitert, weil seitens des ALFF die benötigten Arbeitsplätze von 112 auf 163 erhöht wurden. Der südliche Westflügel wurde deshalb mit in die Planung aufgenommen. Laut der daraus resultierenden Kostenberechnung, die auch zusätzliche, nicht förderfähige Baumaßnahmen mit einbezog, stiegen die Gesamtkosten auf etwa 41,63 Millionen Euro.

Die Baugenehmigung vom Bau- und Liegenschaftsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt liegt der Stadt Weißenfels seit November 2023 vor. Im Folgenden fanden zahlreiche Abstimmungen mit der Bewilligungsbehörde, den Vertretern des Landkreises und der Landesregierung statt. Schließlich standen trotz des gestiegenen Gesamtinvestitionsvolumens weiterhin nur Fördermittel in Höhe von 23,85 Millionen Euro im Raum – ein Finanzierungsdefizit von etwa 17,78 Millionen Euro. Im Ergebnis einigte man sich auf eine Finanzierung mit gestiegenen Fördermitteln in Höhe von 33,35 Millionen Euro und einem städtischen Eigenanteil in Höhe von etwa 8,28 Millionen Euro. Den Eigenanteil stemmt die Stadt Weißenfels mit Geldern aus dem Haushalt verteilt auf die Jahre 2024 bis 2030. Zudem wurde ein langfristiger Mietvertrag mit einem auskömmlichen Mietzins zwischen der Stadt Weißenfels und dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt vorvereinbart. Ziel ist es, dass die Stadt Weißenfels mit den Mieteinnahmen die investierten Eigenmittel refinanziert. Voraussetzung für die schwarze Null ist, dass der Mietvertrag über 20 Jahre abgeschlossen wird. Dies gilt es auszuhandeln. Die Bauausführung ist für die Jahre 2025 bis 2030 geplant. Dies ist jedoch abhängig vom Vorliegen des Zuwendungsbescheides für die Fördermittel.