Inhalt

Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

Gebühren

  • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

  • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
  • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
  • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst