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Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Nachweis Ihrer Namensänderung.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Rechtsgrundlage(n)