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Genehmigungsfreistellung zur Änderung einer Anlage beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Für die Änderung von bestimmten Gebäuden oder Anlagen brauche Sie keine Baugenehmigung. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

Allgemeine Informationen

Bevor Sie ein genehmigungsfrei gestelltes Vorhaben verändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung für die Änderung.

Zuständige Stelle

Gemeinde

Verfahrensablauf

Eine Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage reichen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars ein.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die zuständige Gemeinde prüft Ihre Vorlage.
  • Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie keine Untersagung beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen.
  • Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück.
  • Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Vollständige Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften

Für Ihr Bauvorhaben brauchen Sie keine Genehmigung, wenn

  • es in einem Bebauungsgebiet liegt, dessen Bebauungsplan genehmigt wurde,
  • es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,
  • die Erschließung gesichert ist und
  • die Gemeinde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren verlangt oder den Bau untersagt.

Falls Sie von dem Bebauungsplan abweichen wollen, müssen Sie dies vor der Genehmigungsfreistellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält

Gebühren

Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

Frist

Keine Fristen

Bearbeitungsdauer

maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen Unterlagen

Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsgrundlage(n)