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Verkehrszeichen aufstellen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen,
  • lichttechnische Anzeigen,
  • Zeichen von Verkehrsposten.

Verkehrseinrichtungen sind

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren,
  • Parkscheinautomaten,
  • Geländer,
  • Absperrgeräte,
  • Leiteinrichtungen
  • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
 

Zuständige Stelle

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt für

  • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
  • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern)

Die Landkreise und kreisfreien Städte für

  • Kreisstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern).

Die Gemeinden für die auf ihrem Gebiet liegenden Gemeindestraßen.

Frist

Keine.

Formulare

Sie können den Antrag formlos einreichen. Sie müssen eine ausführliche Begründung hinzufügen.