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Beschwerde über Baustelle einreichen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie fühlen sich durch Lärm und Staub einer Baustelle belästigt? Die Behörde kann Maßnahmen dagegen einleiten.

Allgemeine Informationen

Lärm- und Staubbelästigungen sind bei Baustellen leider nicht immer vermeidbar. Es wurde aber gesetzlich geregelt, wie laut Baumaschinen sein dürfen.

Wenn Sie sich durch eine Baustelle zu stark belästigt fühlen, können Sie Beschwerde einreichen.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden können.

Rechtsgrundlage(n)