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Adressänderung im Personalausweis beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie sind umgezogen? Die neue Adresse muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.

Allgemeine Informationen

Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Verfahrensablauf

Ihre neue Anschrift muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.

Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.

Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und Ihre neue Adresse vor.

Auf Ihrem Personalausweis wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift angebracht. Die neue Adresse wird auch auf dem Chip Ihres Ausweises gespeichert.

Voraussetzungen

Ihre Anschrift hat sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
  • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde ggf. vorhandenen Reisepass

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Sie müssen die Änderung schnellstmöglich beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.