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Diebstahl eines Kinderreisepasses melden

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Fristen

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage

Siehe auch