Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Wenn Sie Ihren Ausländerfalknerjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.
Allgemeine Informationen
Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Zuständige Stelle
Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerfalknerjagdschein
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Siehe auch
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerfalknerjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen