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Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Wenn Sie Ihren Ausländerfalknerjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.

Allgemeine Informationen

Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Zuständige Stelle

Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
  • Verlust des Ausländerfalknerjagdschein

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Siehe auch