Inhalt

Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Wenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Allgemeine Informationen

Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Zuständige Stelle

Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjagdschein
  • Verlust des Ausländerjagdschein

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)