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Einwohnerfragestunde durchführen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Als Einwohnerin oder Einwohner können Sie an der Einwohnerfragestunde Ihrer Kommune teilnehmen.

Allgemeine Informationen

Sie haben als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und ihrer beschließenden Ausschüsse innerhalb der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen. Diese Fragen beziehen sich auf die Angelegenheiten der Kommune und, soweit vor Ort geregelt, zu den in der öffentlichen Sitzung zu beratenden Themen.

Eventuell lässt Ihre kommunale Vertretung Einwohnerfragestunden auch bei öffentlichen Sitzungen der beratenden Ausschüsse zu.

Darüber hinaus können Sie als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Ortschaft der Gemeinde) bei öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse an der Einwohnerfragestunde teilnehmen und Ihre Fragen zu Angelegenheiten der Ortschaft stellen.

Zuständige Stelle

Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag, Ortschaftsrat

Verfahrensablauf

Die Einwohnerfragestunde kann an den Anfang oder an das Ende einer Sitzung gelegt werden. Die Einzelheiten des Ablaufs einer Einwohnerfragestunde bei öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung und Ausschüsse regelt die jeweilige Geschäftsordnung. In der Hauptsatzung Ihrer jeweiligen Kommune finden Sie die Einzelheiten der Durchführung von Einwohnerfragestunden in öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates und seiner beschließenden Ausschüsse.

Voraussetzungen

Sie wohnen in der entsprechenden Kommune bzw. Ortschaft.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Einwohnerin beziehungsweise Einwohner der Kommune oder Ortschaft. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie einen Identitätsnachweis dabeihaben.

Gebühren (Kosten)

keine

Rechtsgrundlage

  • Geschäftsordnung der kommunalen Vertretungen (Gemeinderat, Verbandsgemeinderat, Kreistag)
  • Hauptsatzung der Gemeinde