Fischereiabgabe zahlen
Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.
Allgemeine Informationen
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Gebühren
- Gebühr: 6,00 Euro
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr - Gebühr: 1,00 Euro
Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr - Gebühr: 125,00 Euro
Für Fischereischeine auf Lebenszeit